//Das aktuelle Urteil: Rechts blinken, geradeaus weiterfahren

Das aktuelle Urteil: Rechts blinken, geradeaus weiterfahren

Wer trägt eigentlich die Schuld, wenn ein Verkehrsteilnehmer rechts blinkt, aber geradeaus weiterfährt und es daher zum Unfall kommt? Einen solchen Fall hatte jetzt das Oberlandesgericht Brandenburg zu behandeln (Az.: 12 U 20/25).

Ein Motorradfahrer hatte sich mit angeschaltetem Rechtsblinker einer Kreuzung genähert, die er jedoch geradeaus überquerte. Ein wartender Autofahrer, der dem Motorradfahrer die Vorfahrt gewähren musste, nahm den Motorradblinker ernst und steuerte seinen Wagen seinerseits in die Kreuzung. Es kam zum Zusammenstoß. Der Motorradfahrer gab danach an, den Blinker versehentlich nicht ausgeschaltet zu haben, nachdem er kurz zuvor einen Kreisverkehr verlassen hatte.

In der anschließenden Gerichtsverhandlung kamen die Richterinnen und Richter zunächst zu dem Ergebnis, dass der Motorradfahrer gegen das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme im Straßenverkehr verstoßen hat, weil er durch den falschen Blinker den Eindruck erweckt hatte, nach rechts abbiegen zu wollen.

Entscheidend für das Gericht war aber, dass der Motorradfahrer trotzdem und weiter die Vorfahrt hatte. Der wartepflichtige Autofahrer hätte sich daher beim Losfahren nicht allein auf den Blinker verlassen dürfen. Vielmehr hätte er auf weitere Hinweise achten müssen, die auf ein Abbiegen hindeuteten, etwa ob die Geschwindigkeit merklich gedrosselt wurde oder das Fahrzeug erkennbar die Fahrtrichtung änderte. Solche Anhaltspunkte habe es jedoch nicht gegeben.

Deshalb wertete das Gericht den Vorfahrtverstoß des Autofahrers höher als das irreführende Blinken des Motorradfahrers. Mit dem Urteilsspruch muss der Autofahrer zwei Drittel der Unfallschuld tragen, der Motorradfahrer ein Drittel (Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 12 U 20/25)

Autor: Kristian Glaser (kb); Foto: pixabay / Clker-Free-Vector-Images