Vorwort
Die „Kleine Gebrauchsanweisung“ soll Ihnen, den Mitgliedern des Verbandes der Motorjournalisten, den Umgang mit Ihrer Fürsorgeeinrichtung, kurz FE genannt, erleichtern. Sie soll insbesondere deutlich machen, wie und unter welchen Voraussetzungen in Not geratenen Kollegen – seien sie Mitglieder des VdM oder auch nicht – schnell und wirksam geholfen werden kann.
1. Grundsätze der Hilfeleistung
Diese sind in § 2 der Satzung festgelegt und besagen, dass die FE ausschließlich den Zweck hat, bedürftige Motorjournalisten oder deren Hinterbliebene zu unterstützen oder beruflich zu fördern. Nach § 8 der Satzung und einschlägigen Vorschriften zur (steuerfreien) Mildtätigkeit muss die Unterstützungswürdigkeit in jedem einzelnen Fall nachgewiesen werden. Allgemeine Unterstützungen von Personengruppen – auch wenn diese ausschließlich aus Motorjournalisten bestehen – sind dagegen nicht möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Hilfeleistung besteht nicht, da die FE keine Versicherung ist.
2. Mögliche Hilfeleistungen
Die Unterstützung bedürftiger Motorjournalisten oder deren Hinterbliebenen ist möglich durch:
Zinslose, rückzahlungspflichtige Darlehen, wenn eine durch Krankheit, Unfall oder Arbeitsplatzwechsel entstandene Finanzlücke (z.B. durch Krankenhaus-/Operationskosten, Kuraufenthalt, Fahrzeugreparatur, Umzugskosten und dergleichen) überbrückt werden soll.
Es vereinfacht die Darlehensgewährung, wenn eine Sicherheit (z.B. eine Versicherungspolice des Presseversorgungswerkes) zur Verfügung gestellt werden kann. Gegenüber einem dann ebenfalls möglichen Bankdarlehen hat das FE-Darlehen vor allem den Vorteil der Zinslosigkeit. Auch können die Rückzahlungsraten erst nach einer vorher vereinbarten “Atempause“ in finanziell nicht zu stark belastenden Beträgen beginnen, müssen dann aber pünktlich eingehalten werden.
Ist eine Finanzlücke, für die ein FE-Darlehen gewährt wurde, durch Versicherungsansprüche oder andere Forderungen, die erst erstritten werden müssen, abgedeckt, soll das Darlehen sofort nach Eingang der betreffenden Forderung in einer Summe an die FE zurückgezahlt werden.
Nicht rückzahlungspflichtige Beihilfen zur Wiederherstellung der Gesundheit nach schwerer Erkrankung oder Unfall, bei Todesfällen, bei Arbeitsplatzverlust oder anderer Notlage, wenn eigene Mittel nicht, auch nicht durch entsprechende Versicherungen, zur Verfügung stehen.
Nicht rückzahlungspflichtige monatliche Beihilfen bei ungenügender Altersversorgung, ungenügend versicherter Invalidität oder anderer dauernder Notlage.
Beihilfen zur Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung bei der Deutschen Krankenversicherung (DKV) für Motorjournalisten, deren Nettoeinkommen sich unter den Regelsätzen der Sozialhilfe bewegt. Die Bemessungsgrenze, die je nach Familienverhältnissen sehr unterschiedlich ist, kann bei der FE-Geschäftsführung erfragt werden.
Unterstützung im Todesfall eines VdM-Mitglieds von bis zu 500 Euro an jene Hinterbliebenen, die für die Bestattung sorgen. Anspruch auf eine Zahlung haben VdM-Mitglieder. Der Betrag wird je nach Finanzlage und Bedürftigkeit der Hinterbliebenen von der Verbands- oder der FE-Kasse getragen.
Berufliche Förderung durch Erstattung belegbarer Aufwendungen, die mit der Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes verbunden sind, so weit sie weder der alte noch der neue Arbeitgeber trägt. Dazu gehören z.B. Stellenanzeigen (für VdM-Mitglieder kostenlos in der Verbandszeitschrift ,,Der Motorjournalist und auf der Webseite des VdM), Reisen zu Kontaktgesprächen und dergleichen.
Kostenübernahme von Umschulungsmaßnahmen für invalide gewordene Motorjournalisten, so weit diese nicht von anderer Seite getragen werden.
Übernahme belegbarer Kosten zur Teilnahme an Berufsfortbildungskursen und berufsfördernden Veranstaltungen.
3. Antragstellung
a. Allgemeines
Anträge auf Darlehen, Beihilfen oder Fördergeldern können von jedem Motorjournalisten für sich selbst oder für andere Bedürftige gestellt werden. Der Antrag wird ohne besonderes Formular gestellt, sollte jedoch zur Beschleunigung der erbetenen Hilfeleistung alle notwendigen Angaben enthalten, welche die Bedürftigkeit erweisen. Alternativ kann beim FE-Vorstand ein entsprechendes Antragsformular angefordert werden.
Auch sollte die beste Art der Hilfeleistung aus den unter Punkt 2 aufgeführten Möglichkeiten vorgeschlagen werden.
b. Angaben zur Antragstellung
Der Antragsteller soll sorgfältig überlegen, welche Angaben seinen Antrag unterstützen, die Bedürftigkeit des Betreffenden glaubwürdig machen und möglichst entsprechende Belege beifügen (z.B. Krankenhaus- oder Arztrechnungen, Renten- oder Versicherungsbescheide, Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen, ärztliche Bescheinigungen usw.), damit der FE-Vorstand ohne zeitraubende Rückfragen einen Beschluss zur Hilfeleistung fassen kann.
Irreführende Angaben und das Verschweigen von Einnahmequellen oder Vermögen verstoßen gegen Treu und Glauben und bewirken die sofortige Rückforderung ausgezahlter Darlehen oder Beihilfen, notfalls gerichtlich.
Beim Antrag auf nicht rückzahlungspflichtige Beihilfe müssen die Angaben umfassender sein als bei der Beantragung eines rückzahlunspflichtigen Darlehens.
Je nach Fall sind außer der Darstellung der Notlage folgende Angaben wichtig:
Name, Anschrift und derzeitige Tätigkeit des bedürftigen Motorjournalisten bzw. seiner Hinterbliebenen,
Familienstand, Anzahl und Alter von Kindern, für die der Betreffende unterhaltspflichtig ist- Diese Angaben sind bei einer nicht rückzahlungspflichtigen Beihilfe in jedem Fall nötig, da sie über den Grad der Bedürftigkeit entscheiden,
Einkünfte des Betreffenden bis zum Eintritt der Notlage aus festem Arbeitsverhältnis, freier motorjournalistischer Tätigkeit, Renten, Versicherungen, Grundbesitz und anderen Erwerbsquellen; Veränderung dieser Situation während der Nottage; derzeitige Einkünfte,
Vorschläge über Maßnahmen, die den Betreffenden nicht nur vorübergehend aus seiner Notlage befreien (z.B. Arbeitsplatzwechsel, Kuraufenthalt, Krankenhausaufenthalt, Umschulung),
Vorschläge über Hilfsmaßnahmen durch die FE (z-B. teils durch nicht rückzahlungspflichtige Beihilfe, teils durch rückzahlungspflichtiges Darlehen).
Der FE-Vorstand prüft darüber hinaus alle Hinweise auf versteckte oder vermutete Notlagen bei Motorjournalisten.
Anschriften:
Erster Vorsitzender:
Hans-Gerd Bode
Kucksberg 6
51545 Waldbröl
Telefon: 02291 8094760
Mobil 0174 1876782
hans-gerd.bode@vdm.de
Schatzmeister:
Hermann Schenk
Theodor-Rothschild-Str. 61
73760 Ostfildern
Telefon: 0711 16123362
Mobil: 0170 6340258
hermann.schenk@vdm.de
Beisitzer:
Edgar Krause
Venloer Straße 27
50672 Köln
edkrause@t-online.de