Die Fürsorgeeinrichtung (FE) des VdM hilft Motorjournalisten und deren Angehörigen, die in Not geraten sind – unbürokratisch und direkt. Einmalige Zuwendungen sind ebenso möglich wie regelmäßige Unterstützung über einen gewissen Zeitraum. Die FE gibt in bestimmten Fällen zinslose Darlehen, fördert Berufsanfänger und hilft bei Verlust oder beim Wechsel des Arbeitsplatzes. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung, denn die Fürsorgeeinrichtung ist keine Versicherung.
Helfen kann die Fürsorgeeinrichtung nur dann, wenn sie weiß, wer Hilfe benötigt. Deshalb ist sie auf entsprechende Informationen angewiesen, die selbstverständlich streng vertraulich behandelt werden.
Selbstverständlich sind finanzielle Mittel erforderlich, um helfen zu können. Die Fürsorgeeinrichtung braucht deshalb Geld. Wir alle sollten uns an diese segensreiche Einrichtung nicht erst in Notzeiten erinnern, sondern erst recht in guten Zeiten, wenn es leichter fällt, den einen oder anderen Euro einem guten Zweck zu opfern.
Die Bankverbindung der Fürsorgeeinrichtung des VdM e.V. lautet:
Konto Nr. 325 551 852 bei der Kreissparkasse Köln, BLZ 370 502 99
IBAN: DE14 3705 0299 0325 5518 52, BIC: COKSDE33
Auch Schecks und Bargeld werden gern entgegengenommen. Jeder, der spendet, soll auch eine Gegenleistung erhalten. Die FE ist legitimiert, jedem Spender eine vom Finanzamt anerkannte steuermindernde Spendenquittung auszustellen.
Wenden Sie sich in allen Fragen, welche die Fürsorgeeinrichtung betreffen, direkt oder über Ihren VdM-Regionalkreisleiter an den FE-Vorstand.
Helfen Sie uns, damit wir helfen können!
Antrag an die FE
Wer Unterstützung durch die Fürsorgeeinrichtung des VdM benötigt, muss in einem Antrag seine finanzielle Situation offenlegen. Die FE hat dazu ein Formular vorbereitet, um diese Informationen unkompliziert abzufragen.
Das Formular finden Sie hier als PDF zum Download.