//Carla gegen den Rest der Welt

Carla gegen den Rest der Welt

Das Bundeskabinett hat einen weiteren Schritt hin zum autonomen Fahren beschlossen. Mit möglichen Konsequenzen beschäftigt sich ein fiktiver Prozess.

Die Industrie steht in den Startlöchern, um autonome Fahrzeuge auf die Straße zu bringen. Das Bundes-kabinett legt nun einen Rechtsrahmen dafür vor. Erstmals sollen solche Fahrzeuge am Alltagsverkehr teilnehmen dürfen. Bei der beschlossenen Verordnung geht es um Level 4 (vollautomatisiertes Fahren), bei dem die KI vollständig die Kontrolle über das Auto übernimmt, ein Fahrer aber „zur Not“  eingreifen kann.

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärte, das werde die Mobilität nachhaltig verändern und biete enormes Potenzial. „Dass autonome Fahrzeuge bei uns künftig im normalen Straßenverkehr teilnehmen können, ist weltweit einmalig. Aber gerade mit diesen detaillierten Erfahrungen bei der Entwicklung des Rechtsrahmens und dessen Umsetzung können wir einen wesentlichen Beitrag für die weitere Arbeit auf internationaler Ebene leisten“, sagte der Politiker.

Die Euphorie auf der einen Seite wird seit Jahren gedämpft durch die Vielzahl rechtlicher Probleme, die Juristen sehen. Die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (Acatech) hat dieses Spannungsfeld zum Anlass genommen, in einem fiktionalen Prozess die Haftungsfrage zu erörtern. Ähnlich wie bei Ferdinand von Schirachs verfilmtem Theaterstück „Terror“ wird auch bei dieser Verhandlung ein erdachter, aber durchaus realistischer „Fall“ nachgespielt. Juristen der Leibniz Universität Hannover inszenieren die Verhandlung. Als Gutachter agieren Experten von Bosch, dem Karlsruher Institut für Technologie und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt. Die Moderation der 1 ½-stündige Sendung übernimmt die Journalistin Andrea Thilo.

Zum Aufruf vor dem Landgericht kommt die „Streitsache Carla Fuchs gegen die XY-Automobile-Future AG“, bei der es um eine Schadensersatzforderung der Klägerin geht, die durch ein Fahrzeug des beklagten Herstellers verletzt worden war. Der Fall: Frau Fuchs war als Fußgängerin auf dem Gehweg einer Bundesstraße unterwegs, als ein KI-gesteuertes Auto entschied, einen Frontalunfall mit einem entgegenkommenden Lkw dadurch zu vermeiden, dass es Frau Fuchs anfuhr, statt in eine Gruppe Radfahrer auszuweichen. Ein gebrochener Arm, Schürfwunden und ein demoliertes Smartphone beklagte hernach das Unfallopfer. Bemerkenswert: Sie fordert nun nicht nur Schadensersatz und Schmerzensgeld, sondern auch, dass der Hersteller das Auto vom Markt nimmt.

Vergangene Woche fand das spannende Verfahren auf Youtube statt. Wer es verpasst hat und die diffizile Debatte unter juristischen Gesichtspunkten nacherleben möchte, kann dies unter folgendem, Link tun: https://www.youtube.com/watch?v=EFMSOjvd0u4                             

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Bild: Screenshot / YouTube