//Totwinkelwarner Pflicht in Frankreich

Totwinkelwarner Pflicht in Frankreich

Die Osterferien stehen vor der Tür. Viele Menschen sehnen sich nach einem Tapetenwechsel und traditionell ist Frankreich ein beliebtes Reiseziel deutscher Camper. Die Prüforganisation KÜS macht nun darauf aufmerksam, dass es in diesem Jahr eine neue Vorschrift für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in Frankreich gibt.

Ob Camper oder Transporter, Lkw oder Bus, ob in Frankreich zugelassen oder woanders, sie alle müssen seit Januar einen Warnaufkleber tragen, der auf die Gefahren des toten Winkels hinweist. Er soll Fahrrad- und Motorradfahrer darauf aufmerksam machen, wie gefährlich es werden kann, sich an Kreuzungen neben einem solchen großen, unübersichtlichen Fahrzeug aufzuhalten: Es kann plötzlich nach rechts abbiegen. Dabei kommt es immer wieder zur Kollision mit einem Zweiradfahrer, schwerste Verletzungen sind die Folge.
Für deutsche Verhältnisse riskiert man ein relativ hohes Bußgeld von bis zu 135 Euro, wenn die Warnaufkleber fehlen oder sich nicht im vorgeschriebenen Bereich befinden. Die französischen Behörden schreiben klar vor, wo am Fahrzeug die Aufkleber angebracht werden müssen: vorn an beiden Seiten des Fahrzeugs und rechts am Heck. Die Fahrzeugscheiben wie auch die -beleuchtung müssen frei bleiben.
Die Warnhinweise gibt es als Aufkleber oder Magnetschilder. Sie kosten weniger als zehn Euro und sind im Internet oder an Tankstellen in Grenznähe erhältlich. Für Lkw und Busse gibt es unterschiedliche Versionen, beide tragen die Aufschrift „Attention! Angles Morts“ (Achtung! Toter Winkel). Für Camper empfiehlt die KÜS die Busvariante. In Deutschland wird ein Toter-Winkel-Warnhinweis von Sicherheitsorganisationen empfohlen.

(Beate M. Glaser/kb/bic)
Grafiken: KÜS, ADAC