//Vorfahrt für Diensträder: Es muss nicht immer ein Dienstwagen sein

Vorfahrt für Diensträder: Es muss nicht immer ein Dienstwagen sein

Geboren wurde die Idee im Jahr 2007. Sie hieß: Nach dem Vorbild der Dienstautos auch Dienstfahrräder einzuführen. Fünf Jahre später gelang der Durchbruch, als die Landesfinanzminister Diensträder steuerlich auf eine Stufe mit den Dienstwagen stellten. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) konnte politisch durchsetzen, dass im öffentlichen Dienst das Fahrradleasing eingeführt wurde. Das bedeutet seit einigen Jahren, dass die Nutzer eines Dienstfahrrads nur 0,25 Prozent des Listenpreises eines Drahtesels als geldwerten Vorteil versteuern müssen. „Diese günstigen Konditionen gelten für alle Diensträder bis 2030“, stellt der ADFC heraus. „Wer ein Dienstrad zusätzlich zum vereinbarten Gehalt erhält, muss dafür sogar gar keine Steuern zahlen“, erklärt der ADFC.

Ganze zwei Millionen Menschen per Dienstrad unterwegs

Rund zwei Millionen Menschen nutzen mittlerweile ein Dienstrad. Die steuerlichen Vorteile und die flexiblen Nutzungsmöglichkeiten machen das Angebot für Mitarbeiter wie für Unternehmen attraktiv. Beispielsweise ist man nicht verpflichtet, ein Dienstrad ausschließlich für den Weg zur Arbeit oder für berufliche Fahrten einzusetzen – auch für Freizeitaktivitäten darf man sich auf den Sattel schwingen.

Auch Lastenräder möglich

Selbst die immer beliebteren Lastenräder kann man sich als Dienstgefährt bestellen. Diese Räder sind teuer, sie schlagen schnell mit 5.000 Euro und mehr zu Buche. Gerade hier bietet sich das Dienstradleasing an, das „hochwertige Räder erschwinglich macht“, wie der ADFC hervorhebt. Nach seinen Angaben macht die monatliche Rate oft weniger aus als die Kosten „für 55 Liter Benzin“. Darüber hinaus ist die Auswahl an Rädern vielfältig. Sie reicht von Stadt- und Trekkingrädern über Rennräder bis zu den bereits erwähnten Lastenrädern.

 Autorin: Beate M. Glaser (kb); Abb.: Pixabay/Peggy_Marco