Die EU hat sich auf Änderungen am EU Führerschein geeinigt. Diese sollen der Verkehrssicherheit dienen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.
Der EU-Führerschein wird veränderte Regularien erhalten, und die werden längst nicht allen zusagen. Das Bündel an Neuerungen, auf das sich die Verhandlungsführer des EUParlaments und des Rats nach Vorschlägen der EU Kommission Ende März geeinigt haben enthält zwei besonders tiefgreifende Einschnitte.
Begleitetes Fahren jetzt auch im Lkw
Demnach wird den EU Mitgliedsstaaten gestattet, Gesetze zu verabschieden, mit denen Minderjährige ab einem Alter von 17 Jahren Lastwagen nach dem Konzept des „Begleiteten Fahrens“ steuern dürfen. Bei dem 2005 in Niedersachsen erstmals in die Praxis umgesetzten Ansatz, können 17-jährige den Pkw-Führerschein erwerben, müssen dann aber bei jeder Fahrt von einem einmal festgelegten Erwachsenen begleitet werden. Der muss über ein Mindestalter verfügen, eine gewisse Fahrerfahrung mitbringen und darf nicht auffällig geworden sein. Dieses Konzept soll nun also auf die gesamte EU ausgeweitet werden. „Unter bestimmten Bedingungen“ können die EU Länder es auch auf den Lkw-Bereich ausweiten, wie die Kommission mitteilte, außer für Last- und Sattelzüge. Begründet wird der Schritt damit, dass Begleitetes Fahren bei den Pkw die Verkehrssicherheit „nachweislich deutlich verbessert“. Für den Lkw-Bereich lautet Brüssels Argument, dass mehr junge Menschen für den Beruf des Lkw-Fahrers gewonnen werden könnten. Die Maßnahme ist also in erster Linie gegen den Berufskraftfahrermangel gerichtet.
Fahreignungstests für Senioren
Die zweite Neuerung, die es in sich hat, sind regelmäßige Überprüfungen der Fahreignung von Senioren. Vorgesehen ist, dass jeder Führerschein in der EU nach spätestens 15 Jahren seine Gültigkeit verliert. Bis zum 60. Lebensjahr des Autofahrers ist eine Verlängerung an keine Bedingung geknüpft. Danach hält die EU nach eigenem Bekunden „mehrere Bestimmungen“ bereit, „mit denen festgestellt werden soll, ob ein Fahrer (körperlich und geistig) noch fahrfähig ist“. Die nähere Ausgestaltung ist zwar Sache der einzelnen Länder, doch als Minimalanforderung gibt die EU eine „Selbstbewertung“ des betroffenen Führerscheininhabers als Voraussetzung für eine Führerscheinverlängerung vor. Weitere Änderungen beziehen sich auf eine generelle Probezeit für Fahranfänger und die Einführung eines digitalen Führerscheins. Bei der Führerscheinprüfung werden künftig das Risikobewusstsein für die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern sowie die Kenntnisse rund um Assistenzsysteme und automatisierte Fahrfunktionen berücksichtigt.
Bei schweren Verstößen wird Führerschein EU weit einkassiert
Darüber hinaus werden Führerscheine aus Ländern außerhalb der EU leichter anerkannt, und der Führerscheinerwerb bei Sprachproblemen wird vereinfacht, sofern man aus einem anderen EU-Land stammt. Mit der Pkw-Führerscheinklasse B können künftig Fahrzeuge mit Alternativantrieb gesteuert werden, die bis zu 4,25 Tonnen schwer sind. Ansonsten gilt für die B-Klasse weiterhin ein Maximum von 3,5 Tonnen. Damit soll dem hohen Gewicht der Traktionsbatterie beim Elektroantrieb Rechnung getragen werden. In einem gesonderten Verfahren einigten sich Vertreter von EU Parlament und Rat, dass der Führerschein bei schweren Verkehrsverstößen EU weit einkassiert werden kann. Zu den Delikten zählen die Überschreitung eines Tempolimits um mindestens 50 km/h, Fahren unter Drogeneinfluss und eine gefährliche Fahrweise, die den Unfalltod eines Menschen zur Folge hat. Die Führerscheinmodifikationen müssen in den nächsten Tagen von EU Parlament und Rat förmlich beschlossen werden, nach der Veröffentlichung treten sie in Kraft.
Befürwortung und Kritik
EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas sagte bei der Vorstellung der neuen Führerscheinregeln, sie seien „ein wichtiger Fortschritt bei der Modernisierung unseres Zulassungssystems und der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit in der gesamten EU. Ganz anders bewertet der Europäische Verkehrssicherheitsrat (ETSC) das Begleitete Lkw-Fahren mit 17. In einer ersten Stellungnahme sagte ETSC-Direktorin Ellen Townsend: „Jugendlichen zu erlauben, mit 17 Lastwagen zu fahren, ist und war immer eine schreckliche Idee.“ Auf der anderen Seite kann die Deutsche Verkehrswacht (DVW) der Fahreignungsprüfung für Senioren etwas Positives abgewinnen und fordert nun die Bundesregierung auf, „verpflichtende Rückmeldefahrten ab dem 75. Lebensjahr alle fünf Jahre einzuführen“. Solche Fahrten finden in Begleitung speziell ausgebildeten Personals mit dem Ziel statt, Fehler und Unsicherheiten in der Fahrweise aufzuklären. „Uns geht es nicht darum, Menschen den Führerschein wegzunehmen“, stellte DVW-Präsidentin Kirsten Lühmann klar. Man wende sich vielmehr an „selbstreflektierte Kraftfahrende, die nach kompetenter Beratung das eigene Fahrverhalten anpassen können“. Eine Meldung der Ergebnisse an die Straßenverkehrsbehörde lehnt Lühmann ausdrücklich ab. Es wäre in der Tat nicht im Sinne der Verkehrssicherheit, Senioren den Führerschein kalt zu entziehen – frei nach dem Motto: Sollen sie doch zusehen, wo sie bleiben.
Autor: Kristian Glaser; Abbildung: Pixabay / andibreit