Ein neuer Bericht, der heute vom Europäischen Verkehrssicherheitsrat (ETSC) veröffentlicht wurde, fordert die Entwicklung verbindlicher technischer Anforderungen für alle in der Europäischen Union verkauften E-Scooter. Diese sollen den derzeitigen Flickenteppich aus nationalen Anforderungen und freiwilligen Standards ersetzen. Die Normen sollten laut ETSC eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sowie Anforderungen an die Stabilität, die Mindestbremswirkung und die maximale Beschleunigung enthalten.
Jenny Carson, Mitverfasserin des Berichts, sagte: „E-Scooter sind heute eine etablierte und beliebte Art der Fortbewegung in städtischen Gebieten in der EU. Sie bergen jedoch auch ein gewisses Risiko, das effektiver als heute angegangen werden muss. Mit der richtigen Kombination aus einem sichereren städtischen Verkehrsumfeld, sichereren Fahrzeugen und einem sichereren Verhalten der Fahrer können wir dafür sorgen, dass die Straßen sowohl für E-Scooter Fahrende als auch für Radfahrende und Zu Fuß Gehende sicherer werden.“
In einem Datenvergleich aus europäischen Ländern konnten die Forscher 119 Verkehrstote im Jahr 2022 bei Kollisionen identifizieren, an denen „motorisierte Mikromobilitätsgeräte“ beteiligt waren – eine Kategorie von leichten Elektrofahrzeugen, die von E-Scootern dominiert wird, aber auch seltenere Fahrzeugarten umfasst, die in Deutschland nicht zugelassen sind. In Deutschland weist die Unfallstatistik im letzten Jahr 22 Getötete bei Unfällen mit E-Scootern aus.
Die vom ETSC vorgelegten Forderungen kommentiert Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR): „Der europäische Ansatz ist der einzig richtige. Warum sollen dieselben Erfahrungen in mehreren Mitgliedstaaten wiederholt gemacht werden, wenn man voneinander lernen und gemeinsame Lösungen finden kann? Gerade die fahrzeugtechnischen Mindestanforderungen sollten europäisch definiert werden. Dazu gehören voneinander unabhängig wirkende Bremsen, eine gut sichtbare Beleuchtung und auch Fahrtrichtungsanzeiger. Wir hoffen, dass die bereits vom Bundesverkehrsministerium entworfene Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung der Regierungsumbildung nicht zum Opfer fällt, sondern bald auf den Weg gebracht wird. Diese stellt einen guten Ausgangspunkt für eine europäische Regulierung dar.“ Eine weitere Erfahrung, die europaweit gelten dürfte: „Wenn E-Scooter Teil des Mobilitätsangebots sein sollen, erhöht sich der Druck, eine sichere Radverkehrsinfrastruktur zu schaffen und durch mehr Verkehrsüberwachung diejenigen aus dem Verkehr zu ziehen, die auf dem Gehweg fahren, die Fahrzeuge tunen oder durch rücksichtsloses Abstellen Stolperfallen hinterlassen.“
(DVR/bic)
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