//Neues Gesetz zur Verkehrssicherheit: Paradigmenwechsel in Spanien

Neues Gesetz zur Verkehrssicherheit: Paradigmenwechsel in Spanien

In Spanien ist ein Gesetz zur Verkehrssicherheit in Kraft getreten, das nichts weniger als einen Paradigmenwechsel bedeutet. Der Kerngedanke des seit 1. Oktober wirksamen „Real Decreto 518/2026“: Die Entwicklung des Straßenverkehrs soll nicht mehr am Auto und dem Verkehrsfluss orientiert werden, sondern am Menschen.

Nach Angaben des spanischen Ministeriums für Verkehr und Nachhaltigkeit heißt das beispielsweise, dass Fahrräder nicht einfach als „langsame Autos“ verstanden werden und dass derjenige, der am Steuer eines größeren Fahrzeugs sitzt, auch die größere Verantwortung trägt. Menschen mit Behinderung werden demnach nicht mehr als „Problemgruppe“ angesehen, die bei Überforderung dem Verkehrsgeschehen auszuweichen hat, sondern als Personen, die wie alle anderen auch ein Recht auf Teilnahme am Straßenverkehr haben. Dieses Recht wird in Spanien nun gestärkt.

Raus aus der Benachteiligung

Überhaupt werden sogenannte vulnerable („verletzbare“) Verkehrsteilnehmer aus der Benachteiligung geholt. In Fachdiskussionen subsumiert man normalerweise unter vulnerablen Gruppen alle diejenigen, die nicht von einer schützenden Karosserie umgeben werden, also Fußgängerinnen und Zweiradfahrer. Mit dem neuen spanischen Gesetz geht man einen Schritt weiter und definiert vulnerable Gruppen nicht allein über die Verkehrsart, sondern auch über eine besondere Schutzwürdigkeit, was neben Behinderten auch Kinder, Jugendliche, Senioren und mobilitätseingeschränkte Menschen einbezieht. Die Rede ist von „inklusiver Mobilität“.

Zahlreiche Änderungen in den Verkehrsvorschriften

Der seit 1. Oktober wirksame „Real Decreto 518/2026“ sieht eine Reihe von Änderungen in den Verkehrsvorschriften vor, die teils bereits jetzt, teils erst in einem Jahr gültig sind. Die wichtigsten beziehen sich auf den Überholvorgang. Demnach darf ein Autofahrer außerorts beim Überholen eines Radfahrers nicht schneller als 20 km/h unterhalb des Tempolimits sein. Bei 80 km/h auf einer Landstraße darf man also höchstens mit 60 km/h an einem Radfahrer vorbeirauschen. Zudem darf auf Straßen mit mehreren Fahrsteifen der Autofahrer nicht auf der gleichen Spur wie der Radfahrer zum Überholen ansetzen, er muss auf die benachbarte Spur wechseln. Gleichzeitig bleibt ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter zum Radfahrer vorgeschrieben. Kritiker werfen der Regierung vor, mit dieser Mischung aus Tempodrosselung, Spurwechsel und Abstand die Staugefahr unnötig zu erhöhen. Das Verkehrsministerium entgegnet, dass die Sicherheit von Radfahrern bei ohnehin hohem Tempo von überholenden Autos wichtiger sei. Aus dem gleichen Grund müssen motorisierte Fahrzeuge innerorts ab sofort einen Abstand zu einem vorausfahrenden Radfahrer von mindestens fünf Metern einhalten. Der Radfahrer muss sich nicht mehr am rechten Fahrbahnrand bewegen, sondern kann die Spurmitte nutzen.

E-Scooter-Fahrer: mindestens 15 Jahre und Helmpflicht

E-Scooter-Fahrer müssen jetzt mindestens 15 Jahre alt sein und einen Helm tragen. Nachts oder bei schlechter Sicht ist reflektierende oder leuchtende Ausstattung Pflicht, Kuriere und andere gewerbliche E-Scooter-Nutzer müssen stets eine Warnweste tragen. Das E-Scooter-Licht hat auch tagsüber zu leuchten, Gehwerge dürfen nicht befahren werden.

Auf dem Fahrrad muss bei Außerorts-Touren ein Helm getragen werden, professionelle Radfahrer und Fahrradkuriere haben jederzeit Warnweste und Helm zu nutzen. Motorrad- und Mopedfahrer haben Schutzhandschuhe und festes Schuhwerk anzuziehen. Verstöße gegen diese Vorschriften werden zumeist mit einem Bußgeld über 200 Euro geahndet.

Weitere Neuerungen betreffen Autofahrer in riskanten Situationen. So muss bei einem Außerortsstau wie in Deutschland eine Rettungsgasse gebildet werden: bei zwei Spuren in der Mitte, bei mehreren Spuren zwischen der äußersten linken und der benachbarten. Bei Schnee gilt ein generelles Überholverbot, weil die jeweils linke Fahrspur für Einsatz- und Räumfahrzeuge reserviert ist.

Echte Verbesserung für die Verkehrssicherheit

Die Einzelmaßnahmen stellen alle eine echte Verbesserung für die Verkehrssicherheit dar. Einzige Ausnahme: Motorradfahrer dürfen bei Stau und entsprechender Beschilderung und mit höchstens 30 km/h den Seitenstreifen benutzen. In Deutschland wurden Versuche in diese Richtung stets mit dem Argument zurückgewiesen, dass der Seitenstreifen immer frei bleiben muss, um Platz für einen Nothalt oder zur Versorgung von Unfallopfern zu schaffen.

Inklusive Stadtentwicklung für Teilhabe mobilitätseingeschränkter Menschen

Darüber hinaus soll die Reform eine inklusive Stadtentwicklung für die Teilhabe mobilitätseingeschränkter Menschen befördern, indem die Zugänglichkeit zum Verkehr verbessert wird. Der Hintergrund für diese Reform der rot-rot-grünen Regierung in Madrid ist die anhaltend hohen Zahl an verunglückten Menschen der vulnerablen Gruppen. Jeder zweite Unfalltote im Jahr 2024 entstammte von dort. In den Städten der EU-Mitgliedsländer beträgt deren Anteil an den Unfalltoten im Durchschnitt sogar 70 Prozent.

Fehlt in Deutschland seit längerem: Die richtige Prioritätensetzung

In Deutschland sind es die Rad- und Pedelec-Fahrer und vor allem die E-Scooter-Fahrer, deren Unfallzahlen Sorgen bereiten. In der Bundesrepublik mit ihrer mächtigen Automobilwirtschaft wurden solch beherzte Reformvorhaben wie jetzt auf der iberischen Halbinsel lange nicht mehr gesehen. Was hier fehlt, ist die richtige Prioritätensetzung, die den Menschen in den Mittelpunkt rückt, und ein Gesamtkonzept staatlichen Eingreifens und Planens. Man streitet sich lieber über Stückwerk: hier über Tempo 30, dort über Cannabiskonsum, da drüben über höhere Bußgelder und ganz dahinten über eine Fußgängerstrategie, deren Umsetzung auf sich warten lässt. Übrigens: Die Zahl der Getöteten auf deutschen Straßen ging im vergangenen Jahr nach oben.

Autor: Kristian Glaser (kb), Abbildung: Pixabay / B_Me!