Der Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V. (BVF) kritisiert den Fahrzeughersteller Tesla für sein fehlendes Verständnis bei gewerblichen Flotten. Unzufriedenheit mit dem Elektroauto-Spezialist entstünde vor allem hinsichtlich des Kundenservices und Problemen mit der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
„Unabhängig von der Frage technologischer Performance und beeindruckendem Marketing ist bekannt, dass Hersteller wie Tesla versuchen ‚neue Vertriebswege‘ zu gehen. Dies mag aus Sicht einer Kosteneinsparung durch ein reduziertes Vertriebs- und Service-Netz für den Hersteller wirtschaftlich sein, bei der Gewinnung und Betreuung von Flottenkunden funktioniert das aber schlecht“, erklärt BVF-Geschäftsführer Axel Schäfer. Was Fuhrparkbetreibende von Tesla wirklich benötigen, sei eine vernünftige Kommunikation, feste Ansprechpartner und eine hohe Servicequalität, so Schäfer. Das Fuhrparkmanagement ist eine komplexe Aufgabe, bei der es darum geht, Prozessabläufe zu optimieren, um betriebliche Mobilität sicherzustellen. Der Fuhrparkverband mahnt, dass das ohne einen eng verzahnten Ablauf zwischen Hersteller beziehungsweise Händler und Unternehmensfuhrpark nicht möglich ist. Tesla verhindert dank mangelndem Service diese Möglichkeit.
Hinzukäme die Frage, ob die Fahrzeuge überhaupt eingesetzt werden dürfen. Beispielsweise seien nach den geltenden Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Verzurrösen im Kofferraum erforderlich, bei Tesla aber nicht erhältlich. Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung sei damit nicht möglich. „Manche Fuhrparkbetreibenden improvisieren und ordnen an, dass die Rückbank nicht umgeklappt werden darf, um Dinge zu transportieren. Das kann ja aber nicht Sinn der Sache sein“, so Schäfer. Auch der Fachreferent Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und berufsgenossenschaftliche Fragen des Verbandes, Martin Kaus, sieht das ähnlich: „Aufgrund der mangelnden Zurrösen im Kofferraum ist eine korrekte Ladungssicherung nicht möglich. Die betroffenen Modelle können niemals die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 bestehen.“
(BVF/bic)
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