Der 14. Deutsche Autorechtstag fand am 30. und 31. August 2021 als Präsenzveranstaltung auf dem Petersberg bei Bonn statt. Mit gewohnt anspruchsvollem Programm und hochkarätigen Referenten wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Veranstaltung von höchster Qualität an geschichtsträchtigem Ort vor malerischer Kulisse geboten. Maßgeblich an der Vorbereitung und Durchführung beteiligt war das VdM-Mitglied Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt aus Bergisch-Gladbach.
Als Nichtjurist, aber als Fachexperte, der selbst einmal Gesetzestexte in einem Bonner Ministerium verfasst hatte, war es nicht immer einfach, den juristischen Beiträgen und insbesondere den langen Diskussionen über Rechtsauslegungen zu folgen. Die Juristerei ist halt so speziell in der Auslegung von Gesetzestexten, dass sie der Normalbürger oftmals nicht versteht. Ein paar wichtige Ergebnisse der zweitägigen Veranstaltung.
Aus der nationalen und internationalen Rechtsprechung zum Kaufrecht:
Deutlich wurde, dass Land- und Oberlandesgerichte bei Entscheidungen zur Sachmängelhaftung beim Autokauf zum Teil in gravierender Weise von der einschlägigen BGH-Rechtsprechung abweichen oder zu Rechtsfragen, die der BGH noch nicht hat klären können, zu konträren Ergebnissen gelangen.
Eine Abkehr von bisheriger Sichtweise nahm das OLG Zweibrücken hinsichtlich der Aufklärungspflicht bei EU-Neuwagen vor. Der Europäische Gerichtshof stellt fest, dass Geschädigten Neu- und Gebrauchtwagenkäufern am Erwerbsort auf Schadensersatz klagen können. „Die Aufbereitung des Dieselskandals ist gerade im grenzüberschreitenden Kontext noch lange nicht vorbei.“
Aktuelles zur Dieselkrise
Zunehmend sind auch Motoren anderer Hersteller Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Es wurde deutlich, wie die Gerichte diese neuen Fallkonstellationen in Deutschland einstufen und, dass der Nachweis der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung im Lichte der BGH-Rechtsprechung in vielen Diesel-Fällen bei unterschiedlichen Herstellern derzeit eine sehr hohe Hürde darstelle.
Die Europäische Verbandsklage
Die am 24.12.2020 in Kraft getretene Verbandsklagenrichtlinie ist das erste EU-Instrument des kollektiven Rechtsschutzes, das Verbänden eine auf Leistung („Abhilfe“) wie „Schadenersatz, Reparatur, oder Vertragsauflösung“ gerichtete Klage ermöglicht. Nun liege es am deutschen Gesetzgeber, die Richtlinie so umzusetzen, dass betroffenen Verbrauchern ein effektives Instrument zur Bewältigung von Massenschäden an die Hand gegeben wird.
Modernisierung des Verbraucherrechts
Gravierende Gesetzesänderungen, die sich ein erhöhtes Verbraucherschutzniveau zum Ziel gesetzt haben, werden die gesamte Autobranche betreffen, insbesondere den Neu- und Gebrauchtwagenhandel. Ab dem 1.1.2022 wird die Beweislastumkehr auf ein Jahr verlängert. Den Autoverkäufer treffen zudem vorvertragliche Informationspflichten sowie Formerfordernisse gegenüber Verbrauchern.
Resümee
Der Autorechtstag fand in mehreren Referaten und einer angeregten Podiumsdiskussion Antworten auf zahlreiche Fragen, die der Gesetzgeber nicht nur im Zusammenhang mit der Haftung für digitale Produkte und Inhalte offengelassen hatte. Er beleuchtete grundlegende Neuerungen, die es im deutschen Gewährleistungsrecht bislang noch nicht gegeben hat. Der Termin für den nächsten Autorechtstag wurde auf den 21./22.März 2022 festgelegt
Klaus Ridder
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FAO durchgeführt und von dessen Vorstand Prof.Dr.Ansger Staudinger, RA Dr.Kurt Reinking, BGH Richter a.D.Wolfgang Ball geleitet. Veranstalter sind der ADAC, BVfK und ZDK. Anschrift: BVfK c/o Bundeskanzlerplatz/Reuterstr.241, 53113 Bonn
Tel.: 0228 85 40 90 Fax: 0228 85 40 929 Mail: info@deutscher-autorechtstag.de