Dieselringträger Müller: Verbote missachtet, Städte überfordert
Schwere Unfälle mit E-Rollern gibt es fast täglich, gefährdet sind nicht nur die Fahrer selber, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Um die Zahl der Unfälle zu senken, schließt Dieselringträger Professor Dr. Dieter Müller auch eine eigene Fahrerlaubnis nicht aus. In einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (21. August) nannte er als Beispiel eine „abgespeckte Variante der Führerscheinprüfung“, vergleichbar mit der Mofa-Prüfbescheinigung.
Müller vermisst in vielen Städten ein rechtzeitig erarbeitetes Konzept, um eine störungsfreie Integration in den öffentlichen Raum sicherzustellen. Das Verbot, auf dem Bürgersteig zu fahren, sei nicht bekannt oder werde ignoriert. Scooter ständen oder lägen auf Gehwegen herum, wo sie für Fußgänger Stolperfallen bildeten oder Rollstuhlfahrern den Weg versperrten. Eine Ahndung der Verstöße verhindere oft die geringe Kontrolldichte, zudem sei die Höhe der Bußgelder gering.Noch wüssten auch Polizeibeamte nicht flächendeckend über die Rechtslage Bescheid.
Dass die Verleiher ihre Roller beliebig abstellen könnten, sei ein weitverbreiteter Irrtum. Konkret: „Der genehmigungsfreie Gemeingebrauch des öffentlichen Raums umfasst nur seine rechtmäßige Nutzung“, die in der Realität nicht stattfinde. Eigentlich dürften E-Roller nur wie Fahrzeuge etwa in Parkbuchten oder am Fahrbahnrand abgestellt werden. Stattdessen verteilten Anbieter die Roller dutzendweise auf Gehsteigen, die Nutzer verbreiteten sie dann im Lauf des Tages über die Stadt. Zur Abhilfe könnten Kommunen sicherstellen, dass die Roller nur an Hotspots abgestellt werden. Dazu bedürfte es Verträge mit den Verleihern und zum Beispiel eine Anpassung der Software, die ein Beenden der Fahrt außerhalb dieser Zonen ausschließt.
Auf den Einwand in Sachen Führerschein, dass man einen solchen auch nicht fürs Fahrrad brauche, obwohl man mit denen auch wesentlich schneller fahren könnte, antwortet der an der Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg/Oberlausitz lehrende Müller: Ein Fahrrad habe viel größere Räder und ein entsprechend stabileres Fahrverhalten. „Wenn Sie beim E-Scooter mal eine Hand vom Lenker nehmen, zum Beispiel um einen Abbiegevorgang anzuzeigen, wird das sofort sehr wackelig.“ Unter anderem deshalb unterschieden sich die Alkoholgrenzwerte nicht von denen für Autos: 0,0 für Anfänger, maximal 0,49 für alle anderen – und das auch nur ohne Ausfallerscheinungen.
Erich Kupfer / Foto: DVR