//FAQs rund um VG Wort: Wie bekommt ein Journalist seine Vergütung?

FAQs rund um VG Wort: Wie bekommt ein Journalist seine Vergütung?

Die VG Wort kümmert sich um die Vergütung von Autoren und Autorinnen sowie Kunstschaffenden. Dazu sammelt sie Geld aus verschiedenen Quellen, seien es Kopier- oder Druckergebühren, und verteilt diese Einnahmen wiederum an die bei VG Wort angemeldete Autoren- und Künstlerschaft. Dadurch erhalten die Urheber und Urheberinnen eine finanzielle Anerkennung für ihre Werke. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um VG Wort und Ausschüttungen an Journalisten und Journalistinnen hat VdM Vorstansmitglied Gottfried Weitbrecht nachfolgend zusammengestellt.

Weshalb bekommt ein Autor Geld von VG Wort?

VG Wort sorgt dafür, dass ein Autor zusätzliche Honorare erhält, die aufgrund von Ausleihungen in einer Bibliothek und aufgrund von Kopien anfallen. Schulen beispielsweise können für den Unterricht Inhalte aus einem Artikel kopieren. Deshalb zahlt der Käufer eines Kopierers oder eines Druckers einen Teil des Kaufpreises als Vergütung für VG Wort. Diese sogenannte Geräteabgaben sorgen für 45 Prozent der Einkünfte von VG Wort. VG Wort leitet diese Beträge dann an die Autoren weiter.

Wofür bekommt ein Autor das Geld?

Ein Autor bekommt beispielsweise für Fachartikel (wissenschaftliche Texte) in Printmedien Vergütungen. Die Artikel müssen von ihm im Meldeportal T.O.M (Texte online melden) bei VG Wort eingetragen werden. Auch wer online aktiv ist, kann Texte in Onlineauftritten angeben. Dafür benötigt er einen Zählpixel von VG Wort. In jeden Artikel kommt ein Zählpixel. Dieser Pixel wird jedes Mal vom Server von VG Wort abgerufen, wenn der Artikel online geladen wird. Ab einer Aufrufzahl von 1500 pro Jahr wird je nach Aufrufzahl vergütet. Hier geht die Meldung über METIS.

Wie kommt der Autor zu seinem Geld?

Damit ein Autor Wahrnehmungsberechtigter wird, muss er sich zunächst bei https://www.vgwort.de/ anmelden und einen Wahrnehmungsvertrag abschließen (vgl. Abb. 1). Damit verwaltet VG WORT die Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche treuhänderisch. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Autor kann ihn aber mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Der Wahrnehmungsvertrag wird online durch eine Registrierung über das Meldeportal T.O.M. oder in Papierform abgeschlossen. In beiden Fällen muss der Autor die Vertragsunterlagen ausgedruckt und unterzeichnet im Original per Post spätestens bis zum 31. Dezember (Posteingang) an die VG WORT senden. So können die Veröffentlichungen in dem jeweiligen Jahr berücksichtigt werden. Gefaxte oder gescannte Dokumente werden nicht akzeptiert. Ein gegengezeichnetes Exemplar geht an den neuen Vertragspartner zurück. Fachartikel können bis zum 31. Januar des Folgejahres gemeldet werden, sprich, für Beiträge aus 2024 ist der Abgabeschluss der 31. Januar 2025. Die Hauptausschüttung erfolgt Ende Juni / Anfang Juli eines jeden Jahres.

 

 

Wie meldet der Autor seine Artikel bei VG Wort?

Die Vorgehensweise lautet wie folgt (vgl. Abb. 2): Im ersten Schritt gibt der Autor das Buch oder die Zeitschrift an, in der er veröffentlicht. Hierzu benötigt er die ISBN-Nummer bei Büchern oder bei Zeitschriften die ISSN-Nummer. Wenn er öfter für ein Magazin schreibt, speichert er diese Angaben in einer Vorlage. So kann er diesen Teil seiner Meldung immer wieder verwenden. Dann trägt der Autor den Titel seines Artikels ein. In das darunter liegende Feld kommt die Heftnummer. Der Autor prüft, wie viele Normseiten der Artikel umfasst und trägt diese ein. Darunter stehend gibt er an, ob er Alleinautor ist oder wie viele mitschrieben. Eine Normseite umfasst 1.500 Anschläge. Es werden mindestens zwei Normseiten benötigt, um den Artikel melden zu können. Kürzere Artikel werden nicht vergütet. Man kann übrigens mehrere Artikel auf einmal melden. Ist die Meldung abgeschickt, kann man sie als PDF herunterladen. Es empfiehlt sich, nicht länger als 30 Minuten ohne aktive Eingabe zu warten. Durch ein Timeout wird die Verbindung ansonsten automatisch beendet und die Eingaben gehen verloren. Längere Arbeitsunterbrechung sollten also unterlassen und bereits erstellte Meldungen sofort abgesendet werden. Zudem ist es ratsam, die PDF-Artikelübersicht auszudrucken bzw. zu speichern. Im Übrigen bietet VG Wort auch Webinare zur Eingabe der Fachartikel an: https://www.vgwort.de/webinare.html

Ist die Vergütung von VG Wort steuerpflichtig?

Journalisten sind verpflichtet, ihre Ausschüttungsbeiträge im Rahmen der Steuererklärung ordnungsgemäß anzugeben, da sie steuerpflichtig sind.

Autor: Gottfried Weitbrecht, Screenshots: VG Wort, Abbildung: Pixabay / Beesmurf

Abb. 1 Hat der Autor einen Wahrnehmungsvertrag bei VG Wort, meldet er nach dem Einloggen seine Artikel bei VG Wort an.

Abb. 2: Meldungen eintragen: Einmal die Daten der Zeitschrift erstellen für die man schreibt und dann bei Vorlagen abspeichern. Dann die Artikel inklusive der Normseiten angeben. Hier sollte zügig eintragen werden, da nach einer halben Stunde ohne Eingabe die Verbindung endet. In der abschließenden Zeile bestätigt der Autor, dass er und nicht eine KI den Artikel geschrieben hat.