//Unübersichtlicher Stadtverkehr: Schwere Folgen bei Abbiegeunfällen von Lkw

Unübersichtlicher Stadtverkehr: Schwere Folgen bei Abbiegeunfällen von Lkw

In Düsseldorf ist Anfang April eine E-Scooter-Fahrerin von einem nach rechts abbiegenden Lastwagen angefahren worden. Sie erlag noch an der Unfallstelle ihren Verletzungen. Der Lkw hatte einen Abbiegeassistenten an Bord, der den Fahrer warnt, falls sich beim Abbiegen direkt neben dem Wagen ein Verkehrsteilnehmer befindet. Warum sich der Unfall trotzdem ereignete, müssen die Untersuchungen ergeben. Fest steht: Der Fahrer stand weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss, wie die Polizei mitteilte, er trug auch keinen Kopfhörer, durch den er das akustische Warnsignal des Abbiegeassistenten überhört hätte.

Abbiegeunfälle von Lastwagen besonders im unübersichtlichen und quirligen Stadtverkehr stellen seit vielen Jahren ein Problem dar. Im Durchschnitt geschieht bundesweit mindestens ein Lkw-Abbiegeunfall pro Monat, bei dem ein Radfahrer getötet wird, stellt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub fest. Weil eine Statistik speziell zu dieser Unfallart offiziell nicht erhoben wird, wertete der ADFC entsprechende Pressemitteilungen der Polizei im gesamten Bundesgebiet aus.

Demnach sind die Unfallzahlen seit kurzem rückläufig. Kamen 2020 insgesamt 30 Radfahrer bei einem Lkw-Abbiegeunfall ums Leben, starben zwei Jahre später bundesweit elf Radler weniger. Den Grund dafür sieht der ADFC in der zunehmenden Verbreitung von Assistenzsystemen und in der seit April 2020 geltenden Pflicht für Lkw, beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Seit 2022 müssen neue Lkw- und Bustypen zur Zulassung EU-weit einen Abbiegeassistenten besitzen. Das sei viel zu spät, kritisiert der ADFC. Nach seinen Erkenntnissen vom August 2023 arbeitete in höchstens jedem zehnten Lkw ein Abbiegeassistent. Aus Sicht des ADFC sollten viel mehr Lastwagen über diese Sicherheitstechnik verfügen. Viele Fuhrparkbetreiber scheuen jedoch die zusätzlichen Kosten.

Nun kommt am 7. Juli 2024 die Einbaupflicht auch für alle neuzugelassenen Lkw und Busse ab 3,5 Tonnen. Eine Nachrüstpflicht für die Fahrzeuge im Bestand besteht nicht. Der Bund hat

jedoch ein Förderprogramm aufgelegt, um die Speditionen dazu zu bewegen, zum Schutz von Zweiradfahrern und Fußgängern auch ihre älteren Lkw mit der Abbiege-Sicherheitstechnik auszustatten.

Beate M. Glaser (kb)