//MPU: Weniger Fälle wegen Alkohols am Steuer

MPU: Weniger Fälle wegen Alkohols am Steuer

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, stellt für die Verkehrsbehörden die Grundlage für eine Entscheidung dar, ob jemandem der Führerschein wieder ausgestellt werden kann, nachdem er ihm entzogen worden war. Durch eine MPU soll herausgefunden werden, ob jemand geeignet ist, ein Auto, Motorrad oder auch Fahrrad zu steuern. Dabei geht es nicht um Fragen der Fertigkeit, die Sache der Fahrschulen ist. Vielmehr untersuchen bei einer MPU psychologisch geschulte Fachleute, ob eine Person körperlich und geistig in der Lage ist, mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr überhaupt teilzunehmen.

Ein typischer Grund, weswegen eine Behörde oder ein Gericht eine medizinisch-psychologi­sche Untersuchung anordnet, ist, wenn sich ein Autofahrer wieder ans Steuer setzen möchte, nachdem ihm der Führerschein wegen einer stark alkoholisierten Fahrt entzogen worden war. In der Untersuchung soll dann geklärt werden, ob ein Alkoholproblem existiert oder fortbesteht. Manchmal lässt sich auf diesem Weg auch die sogenannte Sperrfrist verkürzen, also die Dauer des Führerscheinentzugs.

Die MPU kann demnach die Chance für einen Betroffenen sein, den Führerschein früher oder überhaupt wiederzuerlangen. Doch der Hauptzweck der 1954 eingeführten Gutachten ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem Betroffene nur dann wieder ans Steuer gelassen werden, wenn sie ein problematisches Verhalten, etwa eine Alkoholabhängigkeit, in den Griff bekommen haben.

Allerdings ist die MPU für die Person, die sich in einer Krise befindet, ein begrenzter Lösungsansatz. Die Ursache für Schwierigkeiten, die beispielsweise aus einem familiären oder beruflichen Schicksalsschlag resultieren, geht sie nicht an. Der fortdauernde Verlust des Führerscheins durch eine negative MPU-Bewertung kann die individuelle Malaise sogar noch verschärfen. Kritisch ist auch, wenn Betroffene die MPU als Strafe wahrnehmen oder wenn sie sich, angeheizt durch tendenziöse Berichterstattung in der Boulevardpresse oder durch „soziale Medien“, stigmatisiert vorkommen. Die MPU kann einem Betroffenen aber auch den Anstoß geben, bei scheinbar unlösbaren Problemen, die den Alltag und die Handlungsfähigkeit der Person einschränken, etwas zu unternehmen und vielleicht auch professionelle Unterstützung zu suchen.

Trend zu weniger MPUs hält an

Eine Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gibt Auskunft, weshalb und wie viele Menschen zur MPU aufgefordert werden. Demnach wurden im Corona-Jahr 2020 hierzulande ziemlich genau 84.000 Fahreignungsgutachten von den 14 zugelassenen privaten Trägern beispielsweise Dekra oder TÜV, durchgeführt. Gegenüber 2019 sind das 2,5 Prozent weniger Untersuchungen.

Nach Angaben der BASt setzt sich damit ein Abwärtstrend bei den MPU-Zahlen fort, der vor allem durch Rückgänge bei den Alkohol-MPU vorangetrieben wird. Deren Anzahl reduzierte sich 2020 überdurchschnittlich stark um 5,4 Prozent. Bei genauerer Analyse stellt sich heraus, dass der Motor dieser Entwicklung die sinkende MPU-Zahl wegen „wiederholter Alkoholauffälligkeit“ ist; es werden also weniger Menschen rückfällig. Auf der anderen Seite gab es einen Anstieg bei den Begutachtungen wegen sonstiger Drogen oder Medikamenten (plus 3,0 Prozent).

In der Gesamtbetrachtung ist Alkohol am Steuer mit 39 Prozent der häufigste Grund für eine MPU. Das fächert sich wie folgt auf: 26 Prozent, die überhaupt das erste Mal wegen einer Trunkenheitsfahrt aufgefallen waren, und neun Prozent, die wiederholt wegen Trunkenheit zu einer MPU mussten. Bei vier Prozent kam zum Alkohol am Steuer ein beispielsweise strafrechtliches Delikt hinzu. Ein Drittel hatte andere Drogen oder Medikamente eingenommen, 17 Prozent waren aus anderen Gründen „verkehrsauffällig“ geworden.

Erfolgreich abgeschlossen wurden im vergangenen Jahr 56 Prozent aller MPUs. Damit bekam mehr als jeder zweite Betroffene bescheinigt, grundsätzlich ein Fahrzeug steuern zu können. 39 Prozent blieb die Fahrerlaubnis verwehrt, und fünf Prozent wurde empfohlen, einen Kurs zu absolvieren, um die Fahreignung zurückzubekommen.

Beate M. Glaser (kb)
Foto: Steve Buissinne/Pixabay