//E-Scooter bleiben in der Optik

E-Scooter bleiben in der Optik

Das Statement zu Beginn des 58. Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT) vom Präsidenten Ansgar Staudinger war klar umrissen: Um der leidigen Diskussion um ein Tempolimit auf Autobahnen ein Ende zu setzen, fordert er von der Bundesregierung eine wissenschaftliche Untersuchung, die Klarheit über die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf unseren Autobahnen schafft. Neuen Nährboden erfuhr die Diskussion durch die Äußerungen des ADAC, dass man nicht mehr grundsätzlich gegen eine Tempobegrenzung auf Autobahnen sei. Diese Äußerung hätte nicht passender im Vorfeld des VGT kommen können. Im Programm der Tagung standen allerdings andere Punkte auf der Agenda, zu denen der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) Stellung genommen:   

So begrüßt der DVR die Empfehlung, dass E-Scooter mit Fahrtrichtungsanzeigern, so genannten „Blinkern“, ausgestattet werden sollen. Auch die Forderungen nach einem Ausbau der Infrastruktur, insbesondere der für den Radverkehr, bewertet der DVR positiv. Ein richtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit seien außerdem die Empfehlungen zu den Themen Aggressivität im Straßenverkehr sowie Fahranfänger.

Bessere Infrastruktur erhöht Verkehrssicherheit für alle

„Der Verkehrsgerichtstag bestätigt den überfälligen Um- und Ausbau der Radinfrastruktur. Nutzer von E-Scootern, Fahrrädern aber auch Fußgänger haben nur dann eine Chance sicher anzukommen, wenn ihnen der nötige und vor allem sichere Raum im Straßenverkehr zugestanden wird“, sagt DVR-Pressesprecherin Julia Fohmann. Deshalb seien auch bundeseinheitliche Regelungen für Abstellplätze begrüßenswert. Da die hohe Anzahl an Ordnungswidrigkeiten durch Fahrer von E-Scootern zudem eine unzureichende Kenntnis der geltenden Regeln vermuten lässt, sei es wichtig, über diese aufzuklären. „Gefragt sind hier das BMVI, die Politik aber auch die Verleihfirmen“, so Fohmann. Zudem sei entscheidend, dass nur diejenigen mit E-Scootern fahren dürfen, die über eine geeignete Prüfbescheinigung verfügen, zum Beispiel ähnlich der fürs Mofafahren.

MPU für Verkehrsstraftäter mit hohem Aggressionspotenzial

Aggressives Verhalten im Straßenverkehr gefährdet die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. „Falls bei Straftaten Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial der beschuldigten Person vorliegen, muss automatisch eine MPU angeordnet werden“, so der DVR. Um aggressives Fahren weiter einzudämmen, fordert der Verkehrsgerichtstag für „aggressives Posen“ zudem einen eigenen Bußgeldtatbestand sowie den Eintrag von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. Wer drängelt, nötigt, riskant überholt oder anderweitig durch einen aggressiven Fahrstil auffalle, müsse die Konsequenzen deutlich spüren.“

Optionsmodell für mehr Praxis bei Fahranfängern

Ein großer Erfolg sei die Forderung, das Optionsmodell für junge Fahrer einzuführen, urteilt der DVR. Demnach soll die Probezeit von zwei auf drei Jahre verlängert und gleichzeitig Anreize zur Verkürzung derselben gesetzt werden, zum Beispiel durch die Teilnahme am Begleiteten Fahren oder Schulungsmaßnahmen. „Gerade für Fahranfänger ist es wichtig, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Durch diese Regelung wäre das möglich“, urteilt die DVR-Sprecherin. Die Experten waren sich zudem einig, dass die Lehr- und Lernmethoden permanent an die Anforderungen und die Zielgruppe angepasst werden müssten. Zudem sollten die qualitativen Anforderungen bei der theoretischen und praktischen Prüfung bestehen bleiben – auch wenn die Quote derer, die die Prüfung nicht bestehen, in den vergangenen Jahren angestiegen ist. Für den DVR ist dieser Punkt entscheidend: „Wer die Fahrerlaubnis erhält, muss die Regeln und Verhaltensweisen im Straßenverkehr kennen. Alles andere wäre ein unnötiges Sicherheitsrisiko!“

Im Überblick: Die Empfehlungen des 58. Deutschen Verkehrsgerichtstages: hier

(DVR/bic)
Foto: DVR