Zeitgleich mit der am 21. November im Deutschen Bundesrat verabschiedeten Entschließung zum Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol hat der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) in seinem wissenschaftlichen Symposium „Cannabis – eine Gefahr für die Verkehrssicherheit?“ in Koblenz deutliche Regelungen vom Gesetzgeber gefordert. Die Bundesländer Brandenburg und Thüringen hatten den Antrag eingebracht.
Im Fokus des BADS Symposiums standen die Auswirkungen von Cannabiskonsum auf die Reaktionsfähigkeit, Mischkonsum von Cannabis und Alkohol, der Abbau des Tetrahydrocannabinol-Gehaltes (THC) im Blut sowie die Beschaffung von medizinischem Cannabis. Beeindruckend ist eine Studie aus den Niederlanden, die aufzeigt, dass das ermittelte Spurhalteverhalten von Probanden, die nach dem Genuss von THC und Alkohol auf einer Autobahn bei rund 100 km/h deutlich verkehrsgefährdend unterwegs waren. Bei allen Probanden, die geringe Mengen Cannabis zusammen mit Alkohol konsumierten, ist die Wirkung vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von bis zu 1,4 Promille.
THC-Abbau bei jeder Person unterschiedlich
Gibt es bei Blutalkoholgehalt die Möglichkeit der Rückrechnung, so ist dies bei THC nicht möglich. Alle Studien zeigen, dass der Abbau bei jeder Person unterschiedlich ist. Der THC-Gehalt im Blut steigt beispielsweise bei Inhalation (Joint) schnell an, baut sich dann aber unterschiedlich regressiv ab. Faktoren für den Abbauverlauf sind die Häufigkeit des Konsums oder die körperliche Verfassung. Dies macht es, anders als bei Alkohol, schwierig, einen Zeitraum festzulegen, ab wann nach dem Konsum wieder aktiv am Straßenverkehr teilgenommen werden kann.
Verordnung von medizinischem Cannabis
Ein weiterer Punkt war die Verordnung von medizinischem Cannabis. Hierzu muss erwähnt werden, dass bei Cannabis auf Rezept, jegliche Grenzwerte entfallen. Eine Behandlung mit Cannabis sollte nur dann erfolgen, wenn die klassischen Behandlungsmethoden keinen Erfolg hatten. Die Verordnungspraxis sieht jedoch anders aus. Hier stehen Internetplattformen, die Cannabis auf Rezept vertreiben besonders im Fokus. Anhand von Beispielen aus der Praxis machte die Polizei (hier die Hansestadt Hamburg) deutlich, wie schwierig es für die Polizei ist, echte Medikationen zu erkennen. Hier wurde gefordert, die Verordnung über das Internet zu unterbinden.
Fazit der Veranstaltung
Referenten und Teilnehmende des jüngsten BADS Symposiums waren sich einig: Die Grenzwerte müssen überdacht werden bzw. wer am Straßenverkehr aktiv teilnimmt, darf nicht unter dem Einfluss von Cannabis stehen. Gleiches gilt für Alkohol. Die persönliche Schlussfolgerung des Verfasser des Beitrages lautet ebenfalls, kein Alkohol und keine Drogen bei einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr. Auch sind andere Einflüsse, die sich auf die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr auswirken, zu unterbinden. Für den Autor des Beitrags zählt dazu das Telefonieren, Nutzung von Smartphones sowie das Rauchen. Zudem sind die Automobilhersteller gefordert, den Weg zurückzugehen und die wesentlichen Funktionen im Auto auf Schalter zu legen und nicht umständlich über ein Display zu steuern. Dies würde nach Ansicht des Verfasser dazu beitragen, die Aufmerksamkeit wieder mehr auf den Straßenverkehr zu richten.
Autor und Abbildung: Uwe Zörb








