Der Bundesrat spricht sich für eine Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes auf das Zentrale Fahrerlaubnisregister aus. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Ländervertretung Mitte Oktober auf Antrag Brandenburgs.
Der Inlandsgeheimdienst hat bereits jetzt Zugang auf eine Reihe behördlicher Register. Er nutzt sie, um Informationen über, wie es im Gesetz heißt, verfassungsfeindliche oder sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. An das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) kommt er bislang nicht heran, er kann lediglich Fahrzeug- und Halterdaten abfragen. Das enthält den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift aller Führerscheininhaber. Es führt die Führerscheinklassen und das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis auf. Außerdem werden Beschränkungen, Auflagen und eine Entziehung gespeichert sowie Angaben zum Führerscheindokument und zur ausstellenden Behörde.
Geschehen im Straßenverkehr eher nicht im Fokus
Es ist unwahrscheinlich, dass sich der Verfassungsschutz rein für das Geschehen im Straßenverkehr interessiert. Die „Schlapphüte“ werden eher darauf aus sein, die Identität oder den Wohnsitz einer verdächtigen (oder zu verdächtigenden) Person festzustellen oder ob sie ein Auto nutzen darf.
„Veränderten Realitäten im Bereich der operativen Gefahrenabwehr“
Aus Sicht des Bundesrates ist dieser Schritt wegen der „modernen Sicherheitsanforderungen“ und der „veränderten Realitäten im Bereich der operativen Gefahrenabwehr“ erforderlich. Für die Beurteilung einer extremistischen oder sicherheitsgefährdenden Bestrebung sei nicht allein die offizielle Registrierung eines Autos auf den Namen einer Zielperson von Belang, so der Bundesrat in der Begründung des Beschlusses. Für eine „ganzheitliche Gefährdungsanalyse“ sei auch wichtig zu wissen, wer ein Auto führen darf, zumal zunehmend Miet- und Carsharingautos genutzt.
Autor: Kristian Glaser (kb); Abbildung: Pixabay /blueboss



