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	<title>Verkehrssicherheit &#8211; Motorjournalist</title>
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	<description>Verband der Motorjournalisten e.V.</description>
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	<title>Verkehrssicherheit &#8211; Motorjournalist</title>
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		<title>Metastudie für Tempo 130</title>
		<link>https://motorjournalist.de/2026/07/metastudie-fuer-tempo-130/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Werner Bicker]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jul 2026 14:07:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Energiekrise hat die Debatte um ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen neu entfacht. Die Studienlage zur Verkehrssicherheit ist dabei aber dürftig. Daher hat die Unfallforschung der Björn Steiger Stiftung alle verfügbaren wissenschaftlichen Studien aus den letzten Jahrzehnten neu ausgewertet und als Metastudie vorgelegt. Das Ergebnis: Ein Tempolimit bringt Vorteile für Sicherheit, Umwelt, Verkehr und Wirtschaft [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Energiekrise hat die Debatte um ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen neu entfacht. Die Studienlage zur Verkehrssicherheit ist dabei aber dürftig. Daher hat die Unfallforschung der Björn Steiger Stiftung alle verfügbaren wissenschaftlichen Studien aus den letzten Jahrzehnten neu ausgewertet und als Metastudie vorgelegt. Das Ergebnis: Ein Tempolimit bringt Vorteile für Sicherheit, Umwelt, Verkehr und Wirtschaft – und wird von einer Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert.</p>
<p><strong>Wesentliche Ergebnisse der Metastudie</strong></p>
<p>&#8211; Hohe Akzeptanz: Die Zustimmungsrate in der Bevölkerung liegt seit Jahren stabil über 50 Prozent.<br />
&#8211; Umwelt und Lärm: Die Auswirkungen auf Lärm- und Umweltbelastung sind durchweg positiv.<br />
&#8211; Besserer Verkehrsfluss: Ein Limit fördert den gleichmäßigeren Fluss und reduziert Störungen.<br />
&#8211; Wirtschaftlicher Nutzen: Die gesamtwirtschaftlichen Kosten sinken; leichte Zeitverluste für schnelle Fahrer werden durch Effizienzgewinne kompensiert.<br />
&#8211; Mehr Sicherheit: Bei Tempo 130 ist mit rund 70 bis 90 weniger Verkehrstoten pro Jahr zu rechnen.</p>
<p><strong>Fazit und Empfehlung</strong></p>
<p>Die Analyse zeigt: bei geringeren Geschwindigkeiten als 130 nehmen die positiven Effekte weiter zu. Gleichzeitig ist die gesellschaftliche Akzeptanz eine zentrale Voraussetzung. Vor diesem Hintergrund empfehlen die Autorinnen und Autoren der Studie ein Tempolimit von 130 km/h als ausgewogenen Kompromiss zwischen Wirksamkeit und Zustimmung.</p>
<p>Da die verfügbaren Studien keine absolute Beweiskraft beanspruchen, schlägt die Unfallforschung einen einjährigen bundesweiten Testlauf mit Tempo 130 vor. In dieser Zeit sollen Wirkung und Nebeneffekte systematisch gemessen und ausgewertet werden.</p>
<p>„Unsere Auswertung zeigt: Tempo 130 rettet Leben, entlastet Umwelt und Infrastruktur und wird von einer Mehrheit getragen. Ein zeitlich befristeter Praxistest kann die Diskussion versachlichen und eine datenbasierte Entscheidung ermöglichen“, sagt Unfallforscher Siegfried Brockmann von der Björn Steiger Stiftung.</p>
<p>Die Metastudie der Björn Steiger Stiftung bündelt und bewertet die Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen der vergangenen Jahrzehnte zu Tempolimits auf Autobahnen. Ziel ist es, auf Basis der Gesamtevidenz eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Politik und Gesellschaft zu liefern. Download der Studie&nbsp;<a href="https://unfallpraevention.steiger-stiftung.de/wp-content/uploads/BSS-UF_TempolimitAutobahn.pdf">hier.&nbsp;</a></p>
<p>(Björn-Steiger-Stiftung/bic)<br />
Foto: Christine Sponchia/Pixabay</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wieder mehr Verkehrstote</title>
		<link>https://motorjournalist.de/2026/07/wieder-mehr-verkehrstote/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Werner Bicker]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jul 2026 15:44:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Jahr 2025 sind in Deutschland 2&#160;832&#160;Menschen bei Straßenverkehrsunfällen gestorben. Das waren 62&#160;Getötete mehr als im Jahr 2024 (2&#160;770) und in etwa so viele wie im Jahr 2023 (2&#160;839). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach endgültigen Ergebnissen mitteilt, lag die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr mit rund 371&#160;000 ebenfalls über dem Vorjahresniveau (+1,7&#160;Prozent). Rund 322&#160;000&#160;Menschen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahr 2025 sind in Deutschland 2&nbsp;832&nbsp;Menschen bei Straßenverkehrsunfällen gestorben. Das waren 62&nbsp;Getötete mehr als im Jahr 2024 (2&nbsp;770) und in etwa so viele wie im Jahr 2023 (2&nbsp;839). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach endgültigen Ergebnissen mitteilt, lag die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr mit rund 371&nbsp;000 ebenfalls über dem Vorjahresniveau (+1,7&nbsp;Prozent). Rund 322&nbsp;000&nbsp;Menschen wurden leicht verletzt (+2,4&nbsp;Prozent), rund 49&nbsp;200&nbsp;Menschen schwer (-2,9&nbsp;Prozent). Die Zahl der Schwerverletzten sank damit im Jahr 2025 auf den niedrigsten Wert seit Beginn der getrennten Erfassung von Schwer- und Leichtverletzten im Jahr 1991. Durchschnittlich starben im Jahr 2025 jeden Tag 8&nbsp;Menschen infolge eines Unfalls im Straßenverkehr, 135 trugen schwere und 882&nbsp;Menschen leichte Verletzungen davon.<br />
Die Gesamtzahl der polizeilich erfassten Unfälle in Deutschland lag 2025 mit rund 2,52&nbsp;Millionen knapp über dem Niveau von 2024 mit 2,51&nbsp;Millionen (+0,4&nbsp;Prozent). Bei 2,22&nbsp;Millionen Unfällen blieb es bei Sachschäden (+0,1&nbsp;Prozent), bei 297&nbsp;000 Verkehrsunfällen wurden Menschen verletzt oder getötet (+2,3&nbsp;Prozent).<br />
Langfristig betrachtet geht die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr stark zurück. So wurden beispielsweise 1995 noch rund 9&nbsp;500 Menschen bei einem Unfall getötet und über 500&nbsp;000 verletzt.</p>
<p><strong>Zahl der Alkoholunfälle leicht unter dem Vorjahresniveau</strong></p>
<p>Die Zahl der Unfälle, bei denen mindestens eine unfallbeteiligte Person alkoholisiert war, lag im Jahr 2025 mit 34&nbsp;800 leicht unter dem Vorjahreswert (-1,0&nbsp;Prozent). Durchschnittlich kam es auf Deutschlands Straßen im Jahr 2025 alle 15&nbsp;Minuten zu einem Alkoholunfall. Insgesamt starben 2025 bei Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit Alkohol 170&nbsp;Menschen und 17&nbsp;900&nbsp;Menschen wurden verletzt. Da Unfälle nicht immer auf nur einen einzigen Grund zurückgeführt werden können, werden häufig mehrere Unfallursachen angegeben. So gehen Alkoholunfälle häufig auch mit anderem Fehlverhalten einher, etwa mit zu schnellem Fahren oder dem Missachten der Vorfahrt.<br />
66&nbsp;Prozent der Verletzten innerhalb von Ortschaften und 56&nbsp;Prozent der Toten auf Landstraßen<br />
Wie in den Vorjahren ereigneten sich die meisten polizeilich registrierten Unfälle innerorts. 2025 waren es rund drei Viertel (74&nbsp;Prozent). Hier war auch die Zahl der Verletzten besonders hoch: Rund zwei Drittel aller Verletzten (66&nbsp;Prozent) wurden im Jahr 2025 bei Unfällen innerhalb von Städten und Dörfern verletzt, rund ein Viertel (26&nbsp;Prozent) auf Landstraßen und knapp ein Zehntel (8&nbsp;Prozent) auf Autobahnen.</p>
<p>Die meisten Verkehrstoten waren auch im Jahr 2025 dagegen außerorts zu beklagen. Grund sind unter anderem die höheren Fahrgeschwindigkeiten außerhalb von Ortschaften. Auf Landstraßen kommen weitere Risikofaktoren wie die fehlende Trennung zum Gegenverkehr, schlechte Überholmöglichkeiten oder ungeschützte Hindernisse wie Bäume neben der Fahrbahn hinzu. 56&nbsp;Prozent der bei Unfällen im Straßenverkehr Getöteten kamen auf Landstraßen ums Leben, innerorts waren es 34&nbsp;Prozent und auf Autobahnen 10&nbsp;Prozent.<br />
In absoluten Zahlen starben bei Unfällen auf Landstraßen im Jahr 2025 insgesamt 1&nbsp;580&nbsp;Personen, rund 96&nbsp;500&nbsp;Menschen trugen Verletzungen davon. Die meisten von ihnen waren mit dem Pkw unterwegs (54&nbsp;Prozent aller Getöteten und 67&nbsp;Prozent aller Verletzten auf Landstraßen). Auf Autobahnen verloren 292&nbsp;Menschen ihr Leben infolge eines Verkehrsunfalls. Darunter waren 177&nbsp;Pkw-Insassen, 59&nbsp;Insassen von Güterkraftfahrzeugen (zum Beispiel Lkw, Sattelzugmaschinen oder Kleintransporter) und 34 Fahrerinnen und Fahrer von Krafträdern.</p>
<p><strong>63&nbsp;Prozent der Verkehrstoten innerorts waren zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs</strong></p>
<p>Innerhalb von Ortschaften findet der größte Teil des Rad- und Fußgängerverkehrs statt. Dies wirkt sich auf die Unfallzahlen aus: Im Jahr 2025 starben innerorts 960&nbsp;Menschen bei Verkehrsunfällen. 63&nbsp;Prozent von ihnen waren mit dem Fahrrad (285&nbsp;Getötete) oder zu Fuß (317&nbsp;Getötete) unterwegs. 42&nbsp;Prozent der innerorts auf Fahrrädern Getöteten kamen auf dem Pedelec, häufig auch als E-Bike bezeichnet, ums Leben (119&nbsp;Getötete), etwas mehr als die Hälfte (58&nbsp;Prozent) auf einem Fahrrad ohne Elektroantrieb (166). Auch E-Scooter-Unfälle sind ein überwiegend innerörtliches Phänomen: 26 der insgesamt 33&nbsp;Menschen, die im Jahr 2025 mit dem E-Scooter tödlich verunglückten, kamen innerhalb von Ortschaften ums Leben. Ihr Anteil an allen innerorts Getöteten blieb mit 2,7&nbsp;Prozent aber vergleichsweise gering.<br />
Überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit häufigste Ursache tödlicher Verkehrsunfälle<br />
Nach wie vor ist überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit die häufigste Unfallursache für tödliche Verkehrsunfälle. 29&nbsp;Prozent der Verkehrstoten und 13&nbsp;Prozent aller Verletzten kamen im Jahr 2025 bei Unfällen zu Schaden, bei denen mindestens eine beteiligte Person die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte oder für die Straßen- oder Witterungsverhältnisse zu schnell fuhr (812&nbsp;Getötete, 48&nbsp;700&nbsp;Verletzte). Bei jeweils 15&nbsp;Prozent der Unfälle mit Personenschaden wurde einer beziehungsweise einem Unfallbeteiligten vorgeworfen, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten oder die Vorfahrt nicht beachtet zu haben.<br />
Besonders auf Autobahnen ist zu schnelles Fahren eine der Hauptunfallursachen. 42&nbsp;Prozent der Getöteten auf Autobahnen kamen bei Geschwindigkeitsunfällen ums Leben (124&nbsp;Getötete). Auf Landstraßen waren es 34&nbsp;Prozent der tödlich Verunglückten (532&nbsp;Getötete), innerorts lag der Anteil bei 16&nbsp;Prozent (156&nbsp;Getötete).</p>
<p>I<strong>m Schnitt wird alle 18&nbsp;Minuten ein Kind bei einem Verkehrsunfall verletzt</strong></p>
<p>Im Jahr 2025 starben 74&nbsp;Kinder unter 15&nbsp;Jahren infolge eines Verkehrsunfalls, im Jahr 2024 waren es 53 gewesen. Die Zahl der verletzten Kinder lag im Jahr 2025 bei rund 29&nbsp;200 (+7,3&nbsp;Prozent). Das bedeutet, dass 2025 im Schnitt alle 18&nbsp;Minuten ein Kind bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde. 31&nbsp;Kinder kamen als Insassen eines Pkw ums Leben, 22 waren zu Fuß und 13 mit dem Fahrrad unterwegs.<br />
Die Zahl der bei Verkehrsunfällen verletzten Seniorinnen und Senioren ab 65&nbsp;Jahren stieg 2025 auf 56&nbsp;100 (+4,6&nbsp;Prozent). Auch die Zahl der Getöteten stieg in dieser Altersklasse gegenüber dem Vorjahr, und zwar um 14 auf 1&nbsp;115 Personen. Damit waren 39&nbsp;Prozent der Verkehrstoten im Jahr 2025 im Alter ab 65&nbsp;Jahren. Die meisten Seniorinnen und Senioren (414) kamen als Pkw-Insassen ums Leben. Mit einem Pedelec verunglückten 148&nbsp;Seniorinnen und Senioren tödlich, 138 mit einem Fahrrad ohne Motor.</p>
<p><strong>DVR: „Unfallgeschehen eine stille Tragödie“</strong></p>
<p>Nach den heute veröffentlichten endgültigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hat der Deutsch Verkehrssicherheitsrat (DVR) Stellung bezogen. Wenn gleich er den Anstieg bei den Getöteten im Straßenverkehr beklagt, sei hingegen der Rückgang der Zahl der Schwerverletzten um knapp drei Prozent positiv zu bewerten. Der DVR sieht die gestiegene Zahl der Getöteten mit großer Sorge. Erklärtes Ziel des DVR ist die „Vision Zero“ – ein Straßenverkehr, in dem niemand getötet oder schwer verletzt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert der Verband unter anderem eine konsequente Umsetzung der Empfehlungen von Unfallkommissionen.<br />
„Es ist eine stille Tragödie, die sich Tag für Tag auf unseren Straßen abspielt – und unsere kollektive Gewöhnung daran ist das eigentliche Versäumnis“, sagt DVR-Präsident Manfred Wirsch. „Ein Zugunglück erschüttert uns zutiefst, doch die täglichen Todesopfer im Straßenverkehr nehmen wir als statistisches Grundrauschen hin. Dabei verfügen alle Ebenen der Politik über die notwendigen Daten und Instrumente, um jetzt zu handeln. Der Schutz des menschlichen Lebens muss das oberste Ziel der Verkehrspolitik sein. Er ist die moralische und verfassungsrechtliche Bedingung von Mobilität in einer zivilisierten Gesellschaft.“</p>
<p><strong>Empfehlungen von Unfallkommissionen konsequent umsetzen</strong></p>
<p>Verkehrsunfälle ereignen sich in der Regel häufig an denselben gefährlichen Stellen im Straßennetz. Wird nach dem von vielen Bundesländern bereits angewandten „Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen“ eine Unfallhäufungsstelle festgestellt, entwickelt eine Unfallkommission – bestehend aus Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger und Polizei – geeignete Maßnahmen zur Entschärfung. Hierfür kann die Unfallkommission auf den von der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen online bereitgestellten „Maßnahmenkatalog gegen Unfallhäufungen“ zugreifen. Er enthält bewährte Maßnahmen wie Ampeln, Kreisverkehre oder bessere Sichtbeziehungen sowie Angaben zu deren Kosten. Obwohl Unfallkommissionen vielerorts konkrete Maßnahmen zu einzelnen Unfallhäufungsstellen beschließen, scheitert deren Entschärfung häufig an finanziellen, personellen und bürokratischen Hürden.<br />
„Eine nachhaltige Senkung der Zahl von Getöteten und Schwerverletzten wird nur gelingen, wenn die Empfehlungen der Unfallkommissionen konsequent umgesetzt werden. Dafür brauchen wir dringend mehr qualifiziertes Personal in den zuständigen Behörden, klare Verantwortlichkeiten sowie eine kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Mitglieder von Unfallkommissionen“, fordert Manfred Wirsch. Bund, Länder und Gemeinden sollten deshalb einen Teil ihrer Investitionsmittel und Planungskapazitäten vorrangig für die Entschärfung von Unfallhäufungsstellen bereitstellen. Mehr zu diesem Thema finden Sie&nbsp;<a href="https://www.dvr.de/mediencenter/publikationen/dvr-blickpunkt/unfallkommissionen-im-einsatz">hier.</a></p>
<p><strong>Kreuzungsunfälle auf Landstraßen weiter reduzieren</strong></p>
<p>Eine konsequente Umsetzung der Empfehlungen der Unfallkommissionen würde auch die Zahl der Unfälle beim Abbiegen, Einbiegen und Kreuzen auf Landstraßen weiter senken. Nach einer Auswertung der endgültigen Destatis-Daten durch den DVR kamen infolge solcher Unfälle im Jahr 2024 294 Menschen ums Leben. Im Jahr 2025 sank diese Zahl auf 280, was einem Rückgang um rund fünf Prozent entspricht. Auch die Zahl der Schwerverletzten infolge von Unfällen beim Abbiegen, Einbiegen und Kreuzen auf Landstraßen ging von etwa 4.900 (2024) auf rund 4.600 (2025) zurück, was einem Rückgang von etwa sechs Prozent entspricht.<br />
„Die Entwicklung zeigt in die richtige Richtung. Jetzt gilt es, diesen Trend durch die konsequente Umsetzung der Empfehlungen der Unfallkommissionen zu verstärken“, sagt Manfred Wirsch. Für sichere Kreuzungen sind insbesondere eine gute Erkennbarkeit auch aus größerer Entfernung, eine frühzeitige Reduzierung der Geschwindigkeit sowie eine sichere Führung des Abbiege- und Kreuzungsverkehrs entscheidend.</p>
<p><strong>Ablenkung stärker in den Blick nehmen</strong></p>
<p>Die Auswertung der Destatis-Daten durch den DVR zeigt zugleich einen Anstieg von Ablenkung als Unfallursache. Die Zahl der Beteiligten, bei denen Ablenkung als eine der Unfallursachen festgestellt wurde, stieg von rund 8.700 im Jahr 2024 auf etwa 9.500 im Jahr 2025. Das entspricht einem Plus von etwa neun Prozent. „Wir müssen allerdings von einer deutlich höheren Dunkelziffer ausgehen“, sagt Manfred Wirsch. „Ablenkung am Steuer ist schwer nachweisbar, und viele Fahrerinnen und Fahrer geben sie aus Angst vor einem höheren Strafmaß nicht an.“<br />
Der DVR fordert deshalb, den Einsatz kamerabasierter Systeme zur Erkennung von Verstößen gegen das Nutzungsverbot elektronischer Geräte am Steuer („Handy-Blitzer“) auszuweiten. Rheinland-Pfalz hat deren Einsatz nach einer Änderung des Landespolizeigesetzes ermöglicht und die Systeme nach einer Testphase inzwischen im Regelbetrieb eingeführt. Weitere Bundesländer sollten diesem Beispiel folgen.</p>
<p><strong>Alkohol bleibt ein erhebliches Sicherheitsrisiko</strong></p>
<p>Die Zahl der Unfälle, bei denen mindestens eine unfallbeteiligte Person alkoholisiert war, sankzwar. Aber: „Die nur leicht sinkende Zahl zeigt deutlich, dass Alkohol am Steuer weiterhin ein gravierendes Sicherheitsproblem ist“, sagt Manfred Wirsch. „Deshalb fordern wir ein absolutes Alkoholverbot für alle Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen.“<br />
&nbsp;<br />
(Destatis/DVR/bic)</p>
<p>Foto: G.C./Pixabay</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Müllers Kolumne: Geldgeschenk für E-Scooter-Fahrer</title>
		<link>https://motorjournalist.de/2026/07/muellers-kolumne-geldgeschenk-fuer-e-scooter-fahrer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Werner Bicker]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jul 2026 16:04:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[Das dürfte Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern besonders freuen: Ab kommendem Jahr &#160;wird sie das verbotene Telefonieren beim Betrieb eines E-Scooters nur noch 55 Euro kosten (statt wie bisher 100 Euro) und den Punkt in der &#160;Flensburger „Verkehrssünderkartei“ schenkt ihnen der spendable Verkehrsminister noch dazu. Alles unter der Voraussetzung, dass sie überhaupt bei einem Verstoß [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das dürfte Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern besonders freuen: Ab kommendem Jahr &nbsp;wird sie das verbotene Telefonieren beim Betrieb eines E-Scooters nur noch 55 Euro kosten (statt wie bisher 100 Euro) und den Punkt in der &nbsp;Flensburger „Verkehrssünderkartei“ schenkt ihnen der spendable Verkehrsminister noch dazu. Alles unter der Voraussetzung, dass sie überhaupt bei einem Verstoß gegen das Verbot erwischt worden sind. Wie ist das zu verstehen?</p>
<p><strong>Die Notwendigkeit einer Reform</strong></p>
<p>Laut den Angaben des Deutschen Statistischen Bundesamtes (Destatis) gibt es in Deutschland aktuell ca. 1,4 Millionen E-Scooter im Privatbesitz und laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) ca. 200.000 Leih-E-Scooter.<br />
Die Nutzung von E-Scootern entwickelt sich allerdings laut einer aktuellen Pressemitteilung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) zunehmend zu einem gravierenden Problem für die Verkehrssicherheit. Die Zahl der Getöteten stieg um 19 Prozent von 27 Personen im Jahr 2024 auf 32 im Jahr 2025. Parallel dazu nahm die Zahl der Schwerverletzten auf diesem Verkehrsmittel um rund 21 Prozent von 1.330 (2024) auf 1.611 Personen (2025) zu.<br />
„Die Ergebnisse sind alarmierend: Die Zahl schwerer oder tödlicher Unfälle bei Nutzung von Zweirädern verharrt auf einem besorgniserregenden Niveau oder steigt sogar“, sagt dazu der DVR-Präsident Manfred Wirsch. „Wir dürfen dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Kommunen, Länder und Bund sind gefordert, jetzt entschieden gegenzusteuern.“<br />
Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Reform des Verhaltensrechts für die Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen einzuordnen.</p>
<p><strong>Die wesentlichen Inhalte der Reform</strong></p>
<p>Der zum 1. März 2027 in Kraft tretende erste Teil der Reform hat inhaltlich – wie so oft bei Veränderungen im Verkehrsrecht – Licht und Schatten.<br />
Fest steht, dass es sich bei Elektrokleinstfahrzeugen auch weiterhin im Rechtssinn um Kraftfahrzeuge (Kfz) handelt, die auch weiterhin fahrerlaubnisfrei bleiben.<br />
Gut ist, dass die bisher teilweise in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und zu einem kleineren Teil in der StVO enthaltenen verhaltensrechtlichen Regelungen zukünftig vollständig in der StVO aufgehen und an die Vorschriften für den Radverkehr angeglichen werden. Dadurch entfällt der Wirrwarr auf der Suche nach der richtigen Verhaltensnorm ab dem Inkrafttreten dieses Teils der Reform am 1. März 2027.<br />
Auch die zukünftig geltende verpflichtende Ausrüstung neu produzierter Elektrokleinstfahrzeuge mit Fahrtrichtungsanzeigern ist zu begrüßen. Die bis dahin geltende Anzeigepflicht per Handzeichen bei diesen beim Kurvenfahren instabilen Kfz ist eine unsichere Praxis, die zukünftig korrigiert wird, aber leider nicht für alle Elektrokleinstfahrzeuge gilt, die bis dahin in den Verkehr gebracht worden sind. Also werden vorerst 99 Prozent aller Fahrer von E-Scootern auch weiterhin Handzeichen geben müssen, weil eine Nachrüstungspflicht nicht vorgeschrieben wurde. Warum nur?<br />
Überfällig war auch die Übernahme der geltenden Rechtsprechung, dass das Anbieten von Leih-E-Scootern auf öffentlichen Straßen kein zulässiges Parken im Sinne der StVO ist, sondern ein geschäftsmäßiges Anbieten von Leih-Kfz. Dadurch fallen für die Verleihfirmen Sondernutzungsgebühren an, da sie öffentliche Straßen zur Gewinnmaximierung nutzen. Dies gilt übrigens auch für die Verleiher von Fahrrädern.</p>
<p><strong>Fehlstellen der Reform</strong></p>
<p>Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) legte im Jahr 2022 einen Evaluierungsbericht über ihre wissenschaftliche Begleitung der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr vor. Auch aufgrund der Unfallforschung der Deutschen Versicherer (UDV) sowie der zahlreichen weiteren Untersuchungen in der Unfallforschung kann festgehalten werden, dass bei Stürzen mit E-Scootern insbesondere der Kopf besonders gefährdet ist. Gleichzeitig wurde im Rahmen dieser Auswertungen festgestellt, dass die Verletzungen durch einen herkömmlichen Fahrradhelm hätten stark gemindert werden können. Eine Helmpflicht ist in dem Reformwerk allerdings nicht zu finden.<br />
Darüber hinaus belegen die polizeilichen Erfahrungen im Rahmen der Verkehrsüberwachung sowie Untersuchungen der Unfallforschung (z. B. UDV, Verkehrssicherheit von E-Scootern, Forschungsbericht Nr. 75, 04/2021), dass in der Regelkenntnis sowie Handhabungssicherheit im Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen flächendeckende Defizite in der Bevölkerung bestehen. Leider müssen aber die Fahrer von E-Scootern, die schon ab dem vollendeten 14. Lebensjahr damit fahren dürfen, auch weiterhin nicht einmal eine Prüfbescheinigung erwerben, wie dies etwa bei Mofafahrern der Fall ist. Folge: Viele Fahrer von E-Scootern kennen die Verkehrsregeln nicht und halten sich dann auch nur eher zufällig daran.<br />
Mit einem E-Scooter kann man aufgrund des Elektroantriebs vergleichsweise sehr schnell beschleunigen, was mit dem Fahrradverkehr nicht zu vergleichen ist. Daher wäre eine verpflichtende Ausstattung mit einer Bremsleuchte sehr sinnvoll gewesen, um starke Bremsvorgänge für den nachfolgenden Verkehr, insbesondere für Radfahrer, frühzeitig kenntlich zu machen.<br />
Leider will sich der Verordnungsgeber auch nicht selbstkritisch hinterfragen lassen, ob seine Reform überhaupt zu mehr Verkehrssicherheit führt; denn eine noch im Referentenentwurf vorhandene Pflicht zur Evaluation wurde kurzerhand gestrichen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.</p>
<p><strong>Verkehrsüberwachung</strong></p>
<p>Die Verkehrsüberwachung der Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern ist hauptsächlich eine Aufgabe der Polizei, die aber wenigstens in den beiden Bundesländern Hessen und Sachsen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung unterstützt werden. Warum nicht auch die anderen 14 Bundesländern diese willkommene Unterstützung ihrer ohnehin mit zahlreichen anderen Aufgaben oft überlasteten Polizei durch entsprechende Normen ermöglichen, kann wohl niemand verstehen.<br />
Besonders erfolgreich ist in dieser Hinsicht die Überwachung mittels Fahrradstaffeln, die aktuell z. B. in Berlin (Polizei) und Leipzig (Stadtordnungsdienst), aber auch in vielen anderen Orten wenigstens durch die Polizei praktiziert wird. Sie überwachen das korrekte Verkehrsverhalten praktisch „auf Augenhöhe“ mit den Täterinnen und Tätern von Ordnungswidrigkeiten.<br />
Vielfach hat sich aber auch die Überwachung an wechselnden Kontrollstellen wie z. B. an Lichtzeichenanlagen und die Überwachung mittels Fußstreifen bewährt, die in allen Bundesländern zu beobachten ist, besonders erfolgreich aber in Bayern.<br />
Ob das besonders für den Fußverkehr sehr ärgerliche „wilde“ Parken mit ausgeliehenen E-Scootern durch die neuen Parkregelungen zukünftig unterbunden wird, steht in den Sternen. Die geringen Verwarnungsgelder werden jedenfalls nicht dazu beitragen, weil sich nach einem Parkverstoß kein Täter vor Ort befinden wird, der zur Rechenschaft gezogen werden könnte. Und die dann fällige Pflicht zur Übernahme der Verfahrenskosten gem. § 25a Straßenverkehrsgesetz (StVG) dürfte auch im Sande verlaufen, weil erstens die letzten Fahrer unbekannt bleiben dürften und kaum Kostenbescheide an die Verleiher als letztendlich Verantwortliche ergehen dürften.<br />
Allerdings dürften die behindernd geparkten E-Scooter von Polizisten und Politessen nach Aufnahme eines Beweisfotos über den Parkverstoß und das betreffende Versicherungskennzeichen auch heute schon jederzeit umgesetzt werden, wofür eine Gebühr für dieses behördliche Handeln in Höhe von bis zu 100 Euro erhoben werden kann, -und die muss dann der Halter des E-Scooters bezahlen, also die Verleihfirma.</p>
<p><strong>Bußgeldrecht</strong></p>
<p>Durch die Reform wird das Verwarnungsgeld für das verbotene Befahren von Gehwegen an das geltende Verwarnungsgeld für den Radverkehr angeglichen und dadurch für den Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht. Die weiterhin deutlich zu geringen Regelsätze bei der Erteilung von Verwarnungsgeldern beim unerlaubten Befahren von Fußverkehrsflächen werden kaum eine ausreichend präventive Wirkung entfalten können, zumal nur sehr selten kontrolliert wird.<br />
Auch das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen auf einem E-Scooter wird von 5 Euro auf 25 Euro erhöht, was allerdings dabei merkwürdig ist, dass dieser Verstoß immer noch als ein fahrlässiges Verhalten angesehen wird. Kann man tatsächlich fahrlässig eine Person nach dem Motto transportieren: „Diese Person kenne ich nicht. Sie muss mir wohl unbemerkt auf meinen E-Scooter gesprungen sein!“ In Wirklichkeit geschehen diese Verstöße in voller Kenntnis des Transports einer weiteren Person und damit vorsätzlich, sodass das angebotene Verwarnungsgeld für bewusst verkehrswidriges Handeln ein schlechter Witz ist.<br />
Regelrecht skandalös ist jedoch die bereits für den 1. März 2027 in Kraft tretende Absenkung des Bußgeldes für das Nutzen eines elektronischen Geräts während des Fahrens mit einem E-Scooter, das von heute 100 Euro auf zukünftig nur noch 55 Euro gesenkt wird. Dazu wird, im Bundesgesetzblatt (BGBl.) kaum sichtbar, an die laufende Nummer 246.4 des Bußgeldkataloges die Formulierung „oder Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs“ angefügt und schon erhält ein Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs nur noch das Angebot eines Verwarnungsgeldes. Auch erhält er für dieses gefährliche Fehlverhalten keinen Punkt mehr in der Flensburger Verkehrssünderkartei.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Die Reform der eKFV ist nur teilweise gelungen und wird daher – wenn überhaupt – nur geringe Erfolge für die Verkehrssicherheit bringen. Man hätte sich mehr Mut (und mehr Sachkenntnis im Bußgeldrecht) zur Veränderung von den verantwortlichen Politikern gewünscht.<br />
Das Signal im Bußgeldrecht ist verheerend und bedeutet, dass der Verordnungsgeber dessen Sinn nicht verstanden hat, mittels Verwarnungsgeldes und Bußgeldes den Täterinnen und Tätern dieser Ordnungswidrigkeiten eine deutliche Pflichtenmahnung für die Zukunft zu geben, nämlich die Vorschriften zu beachten.</p>
<p>Weiterführende Links<br />
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html">hier klicken</a></p>
<p>Pressemitteilung DVR zur Mobilität auf zwei Rädern<br />
<a href="https://www.dvr.de/presse/mehr-toedliche-unfaelle-mit-e-scootern-pedelecs-und-kleinkraftraedern">hier klicken </a></p>
<p>Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften<br />
<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/32/VO.html">hier klicken</a></p>
<p>Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – Fragen und Antworten<br />
<a href="https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq-novelle.html?nn=12830">hier klicken</a></p>
<p>UDV – Verkehrssicherheit von E-Scootern<br />
<a href="https://www.udv.de/resource/blob/79288/4297a2e58ce194eb723782de3a48a364/110-verkehrssicherheit-von-e-scootern-data.pdf">hier klicken</a></p>
<p>BASt – Evaluationsbericht E-Scooter<br />
<a href="https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/3058">hier klicken</a></p>
<p>Mitteilung Destatis<br />
<a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2026/PD26_11_p002.html">hier klicken</a></p>
<p>Mitteilung GDV<br />
<a href="https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/e-scooter-setzen-sich-auf-deutschlands-strassen-durch-185626">hier klicken</a></p>
<p>Kostentragungspflicht § 25a StVG<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25a.html">hier klicken</a></p>
<p><em>Professor Dr. Dieter Müller ist Verkehrsrechtsexperte und Träger des Goldenen Dieselrings des VdM. An der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) lehrt er Straßenverkehrsrecht mit Verkehrsstrafrecht. Zudem ist er Gründer und Leiter des IVV Instituts für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten sowie unter anderem Vorsitzender des juristischen Beirats des DVR. An dieser Stelle kommentiert der Fachmann Aktuelles zu Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit und Verkehrspolitik.</em></p>
<p>Foto: Mircea Iancu/Pixabay</p>
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		<title>Müllers Kolumne: Augen auf im Straßenverkehr!</title>
		<link>https://motorjournalist.de/2026/06/muellers-kolumne-augen-auf-im-strassenverkehr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Werner Bicker]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Jun 2026 10:14:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://motorjournalist.de/?p=14554</guid>

					<description><![CDATA[Dieses Motto ist – zumindest in der älteren Generation – allseits bekannt, aber immer noch gültig. Es ist lebenswichtig, und zwar nicht nur für Fahrzeugführer, ob nun motorisiert oder mittels Muskelkraft unterwegs, sondern auch für Fußgänger! Kraftfahrzeugführer Das Sehvermögen ist ein Teil der körperlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die zentrale Norm für die Eignung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dieses Motto ist – zumindest in der älteren Generation – allseits bekannt, aber immer noch gültig. Es ist lebenswichtig, und zwar nicht nur für Fahrzeugführer, ob nun motorisiert oder mittels Muskelkraft unterwegs, sondern auch für Fußgänger!</p>
<p><strong>Kraftfahrzeugführer</strong></p>
<p>Das Sehvermögen ist ein Teil der körperlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die zentrale Norm für die Eignung ist der § 2 Abs. 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG), der lautet:<br />
<em>(4) Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Ist der Bewerber auf Grund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, so erteilt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis mit Beschränkungen oder unter Auflagen, wenn dadurch das sichere Führen von Kraftfahrzeugen gewährleistet ist.<br />
</em><br />
Die Anforderungen an das Sehvermögen sind für Kraftfahrzeugführer, die eine Fahrerlaubnis erwerben oder ihre erworbene behalten wollen, in § 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und in der Anlage 6 der FeV verbindlich geregelt worden. Die Vorschrift lautet:<br />
<em>§ 12 Sehvermögen</em><br />
<em>(1) Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind die in der Anlage 6 genannten Anforderungen an das Sehvermögen zu erfüllen. …<br />
</em><br />
In dieser Bestimmung ist übrigens – ebenso wie in § 2 Abs. 4 StVG – keine Rede davon, dass man Inhaber einer Fahrerlaubnis sein muss, um die Anforderungen erfüllen zu müssen, sodass die Vorschrift auch für die Führer fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge gilt wie z. B. die Fahrer von E-Scootern und Mofas.<br />
Allerdings müssen Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T der Fahrerlaubnisbehörde durch ein Dokument einen bestandenen Sehtest nachweisen, der von einer amtlich anerkannten Sehteststelle ausgestellt worden sein muss, die den Sehtest unter Einhaltung der DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013, durchgeführt hat. Ein solcher Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens den in Anlage 6 Nummer 1.1 genannten Wert erreicht. Die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfen muss demnach mindestens 0,7/0,7 auf den beiden Augen betragen. Besteht er den Sehtest allerdings nicht, hat er sich einer augenärztlichen Untersuchung des Sehvermögens nach Nr. 1.2 der Anlage 6 zur FeV zu unterziehen, wobei unter anderem auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion zu achten ist, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können.</p>
<p>In der von der Sehteststelle ausgegebenen Bescheinigung, die nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis im Prinzip lebenslang gültig ist, sodass ohne Anlass nie wieder ein Sehtest absolviert werden muss, ist anzugeben, ob der Sehtest bestanden wurde und ob er mit Sehhilfen durchgeführt worden ist. Ist der Sehtest mittels einer Sehhilfe bestanden worden, trägt die Fahrerlaubnisbehörde auf der Rückseite des Kartenführerscheins eine Schlüsselzahl ein, mittels derer ein Polizeibeamter im Rahmen einer Verkehrskontrolle oder einer Verkehrsunfallaufnahme überprüfen kann, ob die zu kontrollierende Person eine Sehhilfe tragen muss oder nicht. Die Schlüsselzahl für eine Brille lautet z. B.: 01.01.<br />
Bei einer solchen Eintragung handelt es sich um eine Auflage im Sinne von § 23 Abs. 2 Satz 1 FeV, durch deren Einhalten überhaupt erst eine körperliche Eignung zum Führen des betreffenden Kraftfahrzeugs eröffnet wird.</p>
<p><strong>Ignorieren der Auflage<br />
</strong><br />
Wer gegen die Auflage verstößt, beim Autofahren eine Brille zu tragen, handelt auf jeden Fall ordnungswidrig und kann im Falle des Verursachens eines Unfalls durch schlechtes Sehen sogar zu einem Straftäter werden.<br />
Der Bußgeldkatalog sieht als Sanktion unter der laufenden Nr. 169 ein Verwarnungsgeld von 25 Euro vor. Nun kann man zwar seine Brille einmal zuhause oder an einem anderen Ort vergessen, weiß dann aber um diese Tatsache und fährt halt ohne Brille. Das Fahren ohne Brille ist im Gegensatz zum Vergessen der Brille ein bewusster Vorgang, sodass jeder Polizeibeamte das fällige Verwarnungsgeld sogar bis zur Höchstgrenze eines Verwarnungsgeldes von 55 Euro erhöhen kann. Der Grund dafür ist die Gefährlichkeit des Vorganges und die Rechtsgrundlage der § 17 Abs. 3 OWiG.<br />
Verursacht der Autofahrer ohne Brille einen Verkehrsunfall, bei dem eine andere Person verletzt oder dessen hochwertige Sache (nach BGH ab 750 Euro) beschädigt wird, besteht der Verdacht einer Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB, wonach der Fahrer mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann und zudem seine Fahrerlaubnis verliert, weil diese Straftat regelhaft zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. Diese Konsequenz ist § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu entnehmen.</p>
<p><strong>Polizeiliche Maßnahme</strong></p>
<p>Ein Polizeibeamter darf einen ohne Brille ertappten Autofahrer mit Brillenauflage nicht weiterfahren lassen, weil er dadurch die Auflage ebenso ignorieren würde wie der sorglose Autofahrer. Der Autofahrer muss sich seine Brille bringen lassen oder sein Auto parken und die Brille selbst holen.<br />
Das Erheben eines Verwarnungsgeldes ist zwar regelmäßig eine Maßnahme, die grundsätzlich auch durch eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ersetzt werden kann. Dazu werden aber nur sehr wenige Polizeibeamte überzeugt werden können, weil es sich nicht um ein „Kavaliersdelikt“ handelt. Wie gesagt, das Vergessen der Brille, das jedem passieren kann, ist von dem bewussten Fahren ohne Brille deutlich zu unterscheiden.</p>
<p><strong>Führerscheinmaßnahmen</strong></p>
<p>Der Verstoß gegen die Auflage muss von einem Polizeibeamten zwingend der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden, weil es sich bei dem betreffenden Autofahrer um eine aus gesundheitlichen Gründen nur bedingt für das Führen von Kraftfahrzeugen geeignete Person handelt. Die Fahrerlaubnisbehörde kann sich den Inhaber der Fahrerlaubnis einbestellen und zudem überprüfen, was der Grund für das „Vergessen“ gewesen ist. Gegebenenfalls. kann sogar in diesem Zusammenhang überprüft werden, ob die Auflage insgesamt noch gerechtfertigt ist.<br />
Wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken begründen, dass ein Fahrerlaubnisbewerber oder -inhaber die Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 der FeV nicht oder nicht mehr erfüllt oder dass andere Beeinträchtigungen des Sehvermögens bestehen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung der Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines augenärztlichen Gutachtens anordnen.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Die Fähigkeit des guten Sehens ist unabdingbar für sicherheitsbewusstes Verkehrsverhalten. Die Mindestanforderungen an das Sehvermögen müssen immer erfüllt sein, und zwar von allen Bewerbern um eine Fahrerlaubnis und auch von den Inhabern. Dafür sind allein die in Anlage 6 zur FeV festgelegten Anforderungen maßgeblich.<br />
Jeder Fahrerlaubnisinhaber, auch diejenigen, die keine Brille benötigen, sollten jederzeit aufmerksam ihre Sehfähigkeit selbstkritisch überprüfen, weil diese regelmäßig mit zunehmendem Alter abnimmt. Vor diesem Hintergrund ist es schlicht unverständlich, warum das Bundesministerium für Verkehr die Notwendigkeit verpflichtender Wiederholungssehtests, zum Beispiel alle zwei Jahre ab dem 40. Lebensjahr, beharrlich ignoriert und die FeV nicht an diese auf der Hand liegenden medizinischen Erkenntnisse anpasst.</p>
<p><strong>Weiterführende Links</strong></p>
<p>§ 12 FeV<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__12.html">hier klicken</a><br />
FeV Anlage 6 – Anforderungen an das Sehvermögen<br />
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_6.html<br />
FeV Anlage 9 – Verwendung von Schlüsselzahlen<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html">hier klicken</a><br />
§ 23 FeV<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html">hier klicken</a><br />
Lfd. Nr. 169 Bußgeldkatalog<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html">hier klicken</a><br />
§ 17 OWiG<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__17.html">hier klicken</a><br />
§ 315c StGB<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html">hier klicken</a><br />
§ 69 StGB<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69.html">hier klicken</a></p>
<p><em>Professor Dr. Dieter Müller ist Verkehrsrechtsexperte und Träger des Goldenen Dieselrings des VdM. An der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) lehrt er Straßenverkehrsrecht mit Verkehrsstrafrecht. Zudem ist er Gründer und Leiter des IVV Instituts für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten sowie unter anderem Vorsitzender des juristischen Beirats des DVR. An dieser Stelle kommentiert der Fachmann Aktuelles zu Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit und Verkehrspolitik.</em></p>
<p>Foto: Pixabay</p>
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		<title>Unfälle mit Krankenwagen: Die Retter werden zu wenig geschützt</title>
		<link>https://motorjournalist.de/2026/06/unfaelle-mit-krankenwagen-die-retter-werden-zu-wenig-geschuetzt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabella Finsterwalder]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jun 2026 11:47:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[Fahrer von Blaulichtfahrzeugen sind komplexen und hochriskanten Situationen ausgesetzt. Gleichwohl brauchen sie derzeit jedoch nichts als einen einfachen Führerschein. Die Dekra fordert jetzt ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Niemand im Straßenverkehr begibt sich sehenden Auges so oft in Gefahr wie die Fahrerinnen und Fahrer von Rettungswagen, Feuerwehr und Polizei: Bei Rot mit Karacho in die [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Fahrer von Blaulichtfahrzeugen sind komplexen und hochriskanten Situationen ausgesetzt. Gleichwohl brauchen sie derzeit jedoch nichts als einen einfachen Führerschein. Die Dekra fordert jetzt ein ganzes Bündel an Maßnahmen.</strong></p>
<p>Niemand im Straßenverkehr begibt sich sehenden Auges so oft in Gefahr wie die Fahrerinnen und Fahrer von Rettungswagen, Feuerwehr und Polizei: Bei Rot mit Karacho in die Kreuzung. Kurzerhand auf die Gegenfahrbahn gesteuert, weil die eigene Spur verstopft ist. Mit Tempo durch die verschneite Kurve oder durch die schmale Rettungsgasse auf der Autobahn – denn es gilt, ein Menschenleben zu retten. Nicht selten haben sie nur wenige Minuten, um eine Notfallambulanz zu erreichen. Was für eine Verantwortung.</p>
<p><strong>Komplexe Arbeit</strong></p>
<p>Die Fahrmanöver von Rettungswagenfahrern muten mutig bis verwegen an. Dabei ahnt man von außen nicht einmal, was in der Fahrerkabine wirklich los ist. Da muß die Verkehrssituation konzentriert beobachtet, in Windeseile eine Fahrentscheidung getroffen und die Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer vorausschauend einberechnet werden. Etwa dass der Krankenwagen trotz des durchdringenden Martinshorns nicht wahrgenommen wird, einfach weil beispielsweise die Schalldämmung moderner Pkw-Innenräume zu gut wirkt. Gleichzeitig muß der Fahrer den Funkkontakt zur Leitstelle halten, bei größeren Einsätzen auch mit anderen Einsatzfahrzeugen. Auf dem Weg zur Unfallstelle oder zu einem Patienten muß er sich mental darauf vorbereiten, was ihn wohl erwarten wird. Zudem hat er bei der Blaulichtfahrt ins Krankenhaus darauf zu achten, wie die Patientenversorgung im Innenraum verläuft. Sollte ein Sanitäter oder Arzt dabei aufstehen müssen, darf der Fahrer weder abrupt bremsen noch scharf in die Kurve gehen – und muß doch zügig ans Ziel gelangen. Die Gefahr lauert nicht nur in der komplexen Arbeit am Steuer. Auch an der Unfallstelle kann es riskant sein. Etwa wenn sie dicht am fließenden Verkehr liegt und erst einmal abgesichert werden muß. Aus Untersuchungen in anderen Ländern weiß man, dass Menschen, die nahe einer Fahrbahn ihrer Arbeit nachgehen, leicht durch vorbeifahrende Fahrzeuge erfaßt und verletzt werden.</p>
<p><strong>Dekra Verkehrssicherheitsreport 2026 kritisert fehlende statistische Auswertungen</strong></p>
<p>Wie es sich bei Unfällen mit Rettungswagen statistisch genau verhält, ist nicht bekannt. In Deutschland werden Unfälle zwar nach den unterschiedlichen Fahrzeugarten polizeilich registriert, Einsatzwagen oder Fahrzeuge für andere Berufe werden jedoch nicht gesondert gezählt. „Dadurch bleibt ein Teil des Unfallgeschehens unzureichend dokumentiert, was die Entwicklung einer gezielten Prävention erheblich erschwert“, gibt Jann Fehlauer, Geschäftsführer bei der Prüf- und Sachverständigenorganisation Dekra, zu bedenken. Nur wenn das tatsächliche Ausmaß der Risiken sichtbar gemacht werde, stellt der Fachmann in Richtung Politik fest, könne man wirksame Maßnahmen entwickeln. Fehlauer und sein Team haben sich des so unterbelichteten wie vielfältigen Themas Arbeitsplatz im Straßenverkehr angenommen und zum Gegenstand des aktuellen „Dekra-Verkehrssicherheitsreports“ gemacht. Bei dessen Vorstellung Ende Mai in Berlin schwang in Fehlauers Worten neben Sorge auch Empörung mit. Denn das von den letzten Bundesregierungen immer wieder proklamierte Ziel, die Zahl der Verkehrstoten binnen einer Dekade zu halbieren, wurde und wird nicht einmal annähehrend erreicht. 2025 stieg die Zahl der tödlich Verunglückten auf Deutschlands Straßen gegenüber dem Vorjahr sogar an. Für das angepeilte Ziel müßte die Zahl der Unfalltoten von 2.810 (2025) auf 1.540 im Jahr 2030 reduziert werden. „Unerreichbar“, lautet Fehlauers Einschätzung. Es fehle an politischem Willen, und es dauere alles sehr lange.</p>
<p><strong>Zusatzqualifikation für Rettungsfahrer gefordert</strong></p>
<p>Unverdrossen unterbreiten Unfallexperten Vorschlag um Vorschlag für mehr Verkehrssicherheit. In der stillen Hoffnung, dass der öffentliche Druck stark genug wird, auf dass die Politik nicht mehr anders kann, als zu handeln und ausreichend Geld für den Unfallschutz auszugeben. Für Rettungswagenfahrer und andere Berufe im Straßenverkehr fordert Dekra generell die konsequente Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie ein geringeres Arbeitspensum, um Streß und Müdigkeit am Steuer vorzubeugen. Speziell für Blaulichtfahrten dringt die Dekra auf eine Zusatzqualifikation, denn unvorstellbarerweise darf sich in Deutschland jeder Besitzer eines geeigneten Führerscheins ohne weiteres an das Steuer eines Rettungswagens setzen. Obwohl die Fahrerinnen und Fahrer häufig jung und unerfahren sind. Dass es besser geht, zeigt einmal mehr Norwegen, das Musterland in Sachen Verkehrssicherheit. Dort umfaßt die Ausbildung zum Einsatzwagenfahrer auch Schulungen in Gefahrenlehre, Streßmanagement und Fahrphysik.</p>
<p><strong>Sicherheitsgurte für Ärzte und Sanitäter während Blaulichtfahrt gefordert</strong></p>
<p>Weiteres Verbesserungspotential ist einmal mehr mit dem Sicherheitsgurt verbunden. Denn obwohl ein Arzt oder Sanitäter auch bei der Behandlung eines Patienten während einer Blaulichtfahrt angeschnallt sein muß, hält sich kaum jemand an diese Vorschrift, weil sie schlicht unpraktikabel ist. Als Lösung bietet sich ein von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin mitentwickeltes Gurtsystem an, der „Body Acceleration Inhibitor“ („Körperbeschleunigungshemmer“). Er wird oberhalb des Kopfes montiert und erlaubt einer Person, sich sicher und frei im Patientenraum des Wagens zu bewegen. Die Zulassung in Deutschland soll Dekra zufolge noch im laufenden Jahr erfolgen.</p>
<p>Es läßt sich also einiges tun: statistisch präzise Erhebungen, bessere Arbeitsbedingungen, spezifische Fahrerqualifikation und geeignete Sicherheitsgurte. Das sind alles gute Vorschläge, es mangelt jedoch an der Umsetzung. Es ist an der Zeit, dass der Schutz von Menschenleben im Verkehr endlich politische Priorität erhält.</p>
<p><em>Autor: Kristian Glaser (kb); Abbildung: Pixabay / Tech Line</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das aktuelle Urteil: Nicht aufklärbare Kollision und Fifty-fifty-Urteil</title>
		<link>https://motorjournalist.de/2026/05/das-aktuelle-urteil-nicht-aufklaerbare-kollision-und-fifty-fifty-urteil/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabella Finsterwalder]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 May 2026 14:45:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://motorjournalist.de/?p=14517</guid>

					<description><![CDATA[Auch wenn ein Zusammenstoß nicht aufgeklärt werden kann, heißt das noch lange nicht, dass die Beteiligten ungeschoren davonkommen. Das machte das Oberlandesgericht Schleswig in einem Verfahren deutlich, bei dem ein Überholvorgang mit einem Crash endete und kein Schuldiger ermittelt werden konnte (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 7 U 5/25). Der Unfall ereignete sich im dichten Stadtverkehr von [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Auch wenn ein Zusammenstoß nicht aufgeklärt werden kann, heißt das noch lange nicht, dass die Beteiligten ungeschoren davonkommen. Das machte das Oberlandesgericht Schleswig in einem Verfahren deutlich, bei dem ein Überholvorgang mit einem Crash endete und kein Schuldiger ermittelt werden konnte (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 7 U 5/25).</strong></p>
<p>Der Unfall ereignete sich im dichten Stadtverkehr von Lübeck. Ein Fahrer scherte zum Überholen aus einer Pkw-Kolonne aus. Kurz vor einer durchgezogenen Linie kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug aus dieser Kolonne.</p>
<p><strong>Spuren einer Seitenkollision</strong></p>
<p>Vor Gericht konnte eindeutig nur festgestellt werden, dass beide Unfallfahrzeuge typische Spuren einer Seitenkollision aufwiesen und das überholte Fahrzeug nach links abgedriftet war. Wie weit nach links in Richtung des überholenden Fahrzeugs konnte ebensowenig beantwortet werden wie die Frage, ob der überholende Fahrer ausreichend Sicherheitsabstand nach rechts eingehalten hatte.</p>
<p><strong>Ein schwieriger Fall</strong></p>
<p>Ein schwieriger Fall. Die Richterinnen und Richter wogen die möglichen Unfallszenarien gegeneinander ab und stellten fest, dass der mögliche Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot des überholten Fahrers rechtlich genauso schwer wiegt wie das eventuelle Verletzen des Sicherheitsabstands durch den Überholenden. Daraus leiteten sie eine gleiche Verteilung der Schuld und damit der Haftung ab: also fifty-fifty.</p>
<p><strong>Erhöhte Sorgfaltspflicht beim Überholen nicht berücksichtigt</strong></p>
<p>Bemerkenswert an dem Urteil ist, dass das Gericht ausdrücklich davon absah, die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Überholen in den Urteilsspruch einfließen zu lassen. Begründung: Der genaue Ablauf des Hergangs habe sich nicht rekonstruieren lassen.</p>
<p><em>Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 7 U 5/25</em></p>
<p><em>Autor: Kristian Glaser (kb), Abbildung: unsplash.com / Usman Malik</em></p>
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		<item>
		<title>Müllers Kolumne: Mehr Schutz auf dem Schulweg!</title>
		<link>https://motorjournalist.de/2026/05/muellers-kolumne-mehr-schutz-fuer-schulwege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Werner Bicker]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2026 16:51:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://motorjournalist.de/?p=14484</guid>

					<description><![CDATA[Das Umfeld aller Schulen, beginnend bei der Grundschule bis zu berufsbildenden Schulen, muss auf allen Straßen so sicher gestaltet werden, dass niemand gefährdet und geschädigt werden kann. Personen, die eine Schule besuchen, ob nun Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer oder das Verwaltungspersonal, sie alle müssen sicher ankommen, sich sicher aufhalten und von der Schule [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Umfeld aller Schulen, beginnend bei der Grundschule bis zu berufsbildenden Schulen, muss auf allen Straßen so sicher gestaltet werden, dass niemand gefährdet und geschädigt werden kann. Personen, die eine Schule besuchen, ob nun Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer oder das Verwaltungspersonal, sie alle müssen sicher ankommen, sich sicher aufhalten und von der Schule auch sicher nach Hause kommen können. Bestenfalls wirken erlernte und geübte Mechanismen für Schülerinnen und Schüler auch über die Schulen hinaus in das Privatleben hinein.<br />
Die Verantwortung dafür liegt bei den Straßenverkehrsbehörden, also bei den Kommunen in den Bundesländern und deren oberste Verwaltungsbeamte tragen dafür eine persönliche Verantwortung. Das sind (Ober-)Bürgermeister und Landräte. Sie selbst sind neben den Volksvertretungen auch die Adressaten für Bitten und Beschwerden im Rahmen des Petitionsgrundrechts.</p>
<p><strong>Schutzauftrag mit Verfassungsrang</strong></p>
<p>Die beiden für unser Leben zentralen Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit (= Gesundheit) sind in Artikel 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes mit Verfassungsrang fest verankert. Aus diesen beiden Grundrechten leitet sich ein direkter Auftrag für alle drei Staatsgewalten (Verwaltung, Gesetzgebung und Rechtsprechung) ab, diese beiden Grundrechte mit aller Kraft zu schützen.</p>
<p>Nicht zuletzt entschied unser höchstes bundesdeutsches Gericht, das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2010:<br />
„Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs steht auch in Zusammenhang mit dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbaren Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben.“ (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. August 2010 – 2 BvR 1447/10, BVerfGK 17, 469-476, Rn. 14)<br />
Helsinki, die Hauptstadt unseres EU-Partnerlandes Finnland, hatte im Jahr 2024 keinen einzigen Verkehrstoten auf ihren Straßen. Dieses Ziel wurde durch die folgenden sechs konsequenten Maßnahmen erreicht:</p>
<p>1. Auf mehr als 50 % aller Straßen wurde Tempo 30 km/h angeordnet.<br />
2. Der Ausbau von Fußgängerüberwegen wurde vorangetrieben.<br />
3. Der Ausbau sicherer Radwege wurde vorangetrieben.<br />
4. Auf die Steigerung der Verkehrserziehung für Kinder und Jugendliche wurde großer Wert gelegt.<br />
5. Die Verkehrsüberwachung durch Polizei und Hauptstadt wurde intensiviert.<br />
6. Der ÖPNV wurde ausgebaut.</p>
<p>Es ist eine Binsenweisheit, dass eine niedrige gefahrene Geschwindigkeit zu einem Mehr an Verkehrssicherheit führt. Dazu müssen niedrige Geschwindigkeiten behördlich angeordnet, polizeilich überwacht und Verstöße konsequent geahndet werden. Nur mit diesem Dreiklang der Verwaltungsmaßnahmen können Verkehrsunfälle für die Zukunft besser verhindert werden. Das liegt in unser aller Sinn und Zweck.</p>
<p><strong>Die zentrale Schutzvorschrift in der StVO</strong></p>
<p>Straßenverkehrsbehörden regeln mit ihren Entscheidungen den Straßenverkehr auf allen Straßen ihres örtlichen Zuständigkeitsbereiches, also auch auf allen Schulwegen zu den Schulen in ihrem Gebiet.<br />
Die zentrale Norm für alle Regelungen ist der § 45 StVO:</p>
<p><em>§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen</em><br />
<em>(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie …</em><br />
<em>7. zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt ist und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird, hinsichtlich</em><br />
<em>a) der Einrichtung von Sonderfahrstreifen und bevorrechtigenden Lichtzeichenregelungen für Linienbusse und</em><br />
<em>b) der Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie für den Fußverkehr.<br />
</em><br />
Seit der großen Reform der StVO im Jahr 2024 dürfen Straßenverkehrsbehörden auf der Grundlage von § 45 StVO großzügig Tempo 30 anordnen, und zwar in den folgenden Bereichen.<br />
Auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen:<br />
<em>• Fußgängerüberwegen, </em><br />
<em>• Kindergärten und Kindertagesstätten,</em><br />
<em>• Spielplätzen, </em><br />
<em>• hochfrequentierten Schulwegen, </em><br />
<em>• allgemeinbildenden Schulen, </em><br />
<em>• Förderschulen, </em><br />
<em>• Alten- und Pflegeheimen, </em><br />
<em>• Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern.<br />
</em><br />
Liebe Leserinnen und Leser, gleichen Sie doch einfach einmal die genannten Bereiche in Ihrem Wohnbereich ab, ob dort noch das gefährlichere Tempo 50 oder bereits das sicherere Tempo 30 gilt.</p>
<p><strong>Städte und Gemeinden in der Pflicht<br />
</strong><br />
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hatte im Jahr 2025 eine repräsentative Umfrage unter Eltern und Lehrern zur Schulwegsicherheit veröffentlicht, mit zum Teil überraschenden Ergebnissen.<br />
Laut den Angaben von Eltern und Lehrern gilt …<br />
<em>• bei 14 Prozent der Schulen eine verkehrsberuhigte Zone mit Schrittgeschwindigkeit,</em><br />
<em>• bei 69 Prozent Tempo-30 und </em><br />
<em>• bei 11 Prozent Tempo-50.<br />
</em><br />
Konsequenterweise darf nirgendwo in Deutschland vor Schulen Tempo 50 vorherrschen und wo es möglich ist, sollten im unmittelbaren Bereich der Schulen verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet werden, in denen die Autos nicht schnelle fahren dürfen als Schüler gehen können. Klingt logisch, oder?</p>
<p><strong>Beteiligte Gruppen</strong></p>
<p>Beteiligte Interessengruppen an der Schulwegsicherheit sind:<br />
• Schulträger,<br />
• Schulverwaltung,<br />
• Schulkollegium,<br />
• Schülerschaft und<br />
• Elternschaft</p>
<p>Alle Gruppen haben spezifische Interessen, die sie in den demokratischen und pluralistischen Willensbildungsprozess einbringen dürfen. Sie alle müssen gehört werden und auf ihre realistischen Bedürfnisse muss auch eingegangen werden, wenn die Steigerung der Schulwegsicherheit im Zentrum stehen soll. Die Pflicht zur Moderation dieses basisdemokratischen Prozesses liegt bei den kommunalen Instanzen der Städte und Landkreise, die gleichzeitig Träger der Straßenverkehrsbehörde und Schulträger sind.</p>
<p><strong>Verantwortung und Verantwortlichkeit</strong></p>
<p>Die strukturelle Verantwortung für die Schulwegsicherheit liegt bei den kommunalen Instanzen der Städte und Landkreise, also auch bei deren Kommunalvertretungen, den Kreisräten und Stadträten, die gemeinsam die Verwaltungsentscheidungen treffen und umsetzen müssen. Die persönliche Verantwortung liegt bei den Hauptverwaltungsbeamten, also (Ober-)Bürgermeistern und Landräten. Sie können von ihren Wählerinnen und Wählern persönlich in die Pflicht genommen werden und von ihrem konsequenten Handeln hängt es ab, ob die Verkehrssicherheit auf den Straßen auf einem schlechten Niveau verharrt oder gesteigert werden kann. Messbare Faktoren sind dabei:<br />
<em>• Die Anzahl der Verkehrsunfallopfer in der räumlichen Nähe von Schulen,</em><br />
<em>• die angeordneten Geschwindigkeiten in der räumlichen Nähe von Schulen,</em><br />
<em>• die Anzahl und Gestaltung der Fußgängerüberwege in der räumlichen Nähe von Schulen,</em><br />
<em>• die Anzahl und Gestaltung der Radwege in der räumlichen Nähe von Schulen,</em><br />
<em>• die Anzahl und Gestaltung der Kreuzungen und Einmündungen in der räumlichen Nähe von Schulen,</em><br />
<em>• die Ausstattung des ÖPNV in der räumlichen Nähe von Schulen,</em><br />
<em>• die Einrichtung von Hol- und Bringzonen sowie absoluten Zufahrtsbeschränkungen in der räumlichen Nähe von Schulen (Stichwort: „Eltern-Taxis“),</em><br />
<em>• das Niveau der Verkehrsüberwachung vor den Schulen,</em><br />
<em>• die Anzahl der festgestellten Verkehrsverstöße in der Nähe von Schulen.<br />
</em><br />
Für all diese Maßnahmen liegt die Verantwortung bei den Kommunen, aber auch die örtliche Polizei steht in der Verantwortung, insbesondere hinsichtlich der Verkehrsprävention, Verkehrsüberwachung und Ahndung von Verstößen wirksam zu unterstützen.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Bewährte Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit an den Schulen sind vor allem …<br />
<em>• die Radfahrprüfung in der letzten Klasse der Grundschule,</em><br />
<em>• eine qualitativ gute und engagierte Mobilitäts- und Verkehrserziehung durch Lehrer, Eltern und Polizeibeamte,</em><br />
<em>• die Einführung von regelmäßigen Aktionstagen für die Verkehrssicherheit,</em><br />
<em>• die Einrichtung von Schülerlotsen und</em><br />
<em>• eine gedeihliche und einvernehmliche Zusammenarbeit zwischen Schulen, Eltern und der Kommune.<br />
</em><br />
Die Sicherheit unserer Kinder und Enkelkinder, nicht nur auf den Schulwegen, sollte uns allen jede Anstrengung wert sein, die Verkehrsumgebung sicherer zu gestalten, in der sie sich bewegen. Dieser Appell sollte aber auch zuallererst von denjenigen beachtet und gelebt werden, die für die Verkehrserziehung in der ersten Verantwortung stehen und das sind die Eltern der Kinder, die durch ihre Vorbildwirkung den Grundstein für das sichere Verkehrsverhalten ihrer Kinder legen. Und diese Vorbildwirkung beginnt bereits in der Grundschule und zwar auch durch die „Eltern-Taxifahrer“, deren Fahrten unter Zeitdruck mit anschließendem Falschparken nicht selten ein vermeidbares Ärgernis und Sicherheitsrisiko für alle darstellen.</p>
<p><strong>Weiterführende Links</strong><br />
DGUV-Umfrage zur Schulwegsicherheit<br />
<a href="https://forum.dguv.de/ausgabe-11-2025/schulwegsicherheit-ergebnisse-einer-umfrage-unter-eltern-und-lehrkraeften/">hier klicken</a><br />
Unfallforschung der Deutschen Versicherer (UDV) zur Schulwegsicherheit<br />
<a href="https://www.udv.de/udv/themen/mensch/schulweg">hier klicken</a></p>
<p><em>Professor Dr. Dieter Müller ist Verkehrsrechtsexperte und Träger des Goldenen Dieselrings des VdM. An der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) lehrt er Straßenverkehrsrecht mit Verkehrsstrafrecht. Zudem ist er Gründer und Leiter des IVV Instituts für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten sowie unter anderem Vorsitzender des juristischen Beirats des DVR. An dieser Stelle kommentiert der Fachmann Aktuelles zu Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit und Verkehrspolitik.</em></p>
<p>Foto: Wilfried Pohnke/Pixabay</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Respekt sorgt für Sicherheit</title>
		<link>https://motorjournalist.de/2026/04/respekt-sorgt-fuer-sicherheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Werner Bicker]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2026 17:11:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit der Initiative „Respekt an der Rampe – Hellwach für Menschlichkeit“ rücken drei Partner – DocStop für Europäer e. V., Hellwach mit 80 km/h e. V. und der ETM Verlag – einen wichtigen, bislang unterschätzten Teil der Verkehrssicherheitsarbeit in den Mittelpunkt: den sozialen Umgang an Be und Entladerampen. In keiner anderen Branche hängt Sicherheit so sehr vom Zusammenspiel zwischen Menschen ab wie in der Logistik. Fahrerinnen und Fahrer stehen unter Zeitdruck, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Initiative „Respekt an der Rampe – Hellwach für Menschlichkeit“ rücken drei Partner – DocStop für Europäer e. V., Hellwach mit 80 km/h e. V. und der ETM Verlag – einen wichtigen, bislang unterschätzten Teil der Verkehrssicherheitsarbeit in den Mittelpunkt: den sozialen Umgang an Be und Entladerampen.</p>
<p>In keiner anderen Branche hängt Sicherheit so sehr vom Zusammenspiel zwischen Menschen ab wie in der Logistik. Fahrerinnen und Fahrer stehen unter Zeitdruck, arbeiten im Schichtsystem und tragen Verantwortung für Fahrzeuge, Ladung und Mitmenschen. Gleichzeitig prägen Stress, fehlende Kommunikation und mangelnde Wertschätzung vielerorts den Alltag. Genau dort will die neue Kampagne ansetzen: Sie zeigt, dass Sicherheit nicht nur auf der Straße beginnt, sondern bereits an der Rampe.</p>
<p><strong>Fahrerkritik statt Fairness – ein verzerrtes Bild</strong></p>
<p>In der öffentlichen Wahrnehmung werden Lkw Fahrer häufig nur dann sichtbar, wenn etwas schiefläuft – bei Verkehrskontrollen, Unfällen oder Schlagzeilen zu Regelverstößen. Die tagtägliche Leistung von Millionen Profis am Steuer bleibt dagegen unsichtbar. Hierzu Beispiel: von Dieter Schäfer, Initiator der Bewegung, recherchierte Zahlen belegen eine Entwicklung, die zu wenig Beachtung findet: Die Zahl der getöteten Radfahrer bei Abbiegeunfällen mit Lkw ist in vier Jahren (2020 bis 2024) von 40 auf 17 gesunken – also mehr als halbiert. Das geschah, obwohl die technikgestützten Abbiegeassistenzsysteme noch gar nicht flächendeckend verbaut wurden.<br />
Verantwortlich dafür sind gerade jene Fahrern, die ihre Blickstrategien verändert, Geschwindigkeiten reduziert und Verantwortung übernommen haben. Diese positiv handelnden Professionellen bleiben in der Statistik unsichtbar – und in der öffentlichen Debatte oft ungehört.</p>
<p><strong>Respekt beginnt an der Rampe</strong></p>
<p>Wer sehen will, wo logistische Sicherheit beginnt, sollte dorthin schauen, wo Menschen sich begegnen: an der Rampe. Hier entscheidet sich, ob ein Fahrer gestresst oder entspannt wieder auf die Straße fährt, ob er sich respektiert fühlt oder abgefertigt. Lange Wartezeiten, unklare Abläufe, fehlende Informationen oder schlicht der Umgangston können die Arbeitsbelastung erheblich steigern. Die Folgen: Druck, Müdigkeit, Konzentrationsverluste – und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko im Verkehr.</p>
<p>Hier will die Kampagne „Respekt an der Rampe“ ansetzen. Sie zeigt, dass soziale Nachhaltigkeit und Verkehrssicherheit einander bedingen:</p>
<p>• Ein freundlicher Gruß reduziert Anspannung.<br />
• Verlässliche Kommunikation schafft Vertrauen.<br />
• Faire Abläufe senken Reibungsverluste.<br />
Die zentrale Botschaft lautet daher: „Respekt endet nicht am Hallentor – er beginnt dort.“</p>
<p><strong>Musik als emotionaler Türöffner</strong></p>
<p>Begleitet wird die Initiative von einem außergewöhnlichen Kommunikationsmittel: dem Kampagnensong „An der Rampe fängt’s an“, geschrieben und produziert von Dieter Schäfer, dem Initiator der Kampagne „Hellwach mit 80 km/h“, unter seinem Künstlernamen PD Diddy aka Max Achtzig.<br />
Das Lied erzählt vom Alltag der Fahrerinnen und Fahrer – von Belastung, Stolz und dem Wunsch, als Mensch wahrgenommen zu werden:</p>
<p><em>„Ein Gruß, ein Lächeln, mehr braucht es nicht – </em><br />
<em>Respekt macht aus Arbeit ein Menschengesicht.“</em></p>
<p>Das Musikvideo zeigt reale Szenen aus dem Rampenalltag und wurde in elf Sprachen veröffentlicht, um den europäischen Charakter der Botschaft zu unterstreichen. Zugleich bildet es die emotionale Brücke zur gleichnamigen 12 minütigen TV Reportage „MAX 80 – An der Rampe fängt’s an“, die auf allen Kanälen von eurotransportTV gestreamt werden kann.</p>
<p>Gemeinsam mit dem internationalen Musikprojekt PD Diddy Music <a href="http://(www.pddiddy.com)">(www.pddiddy.com)</a>&nbsp;soll die Kampagne Emotion, Haltung und Prävention auf eine neue kommunikative Ebene heben: Musik wird zum Sprachrohr für Menschlichkeit im Transportwesen.</p>
<p><strong>Wertschätzung als Teil der Sicherheitskette</strong></p>
<p>Die Botschaft ist klar: Respekt ist kein Zusatz – er ist Teil der Sicherheitskette. Er schafft emotionale Stabilität und reduziert Risikoverhalten. Studien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und von Strayer &amp; Johnston belegen, dass Stress und Ablenkung die Reaktionszeit messbar verlängern. Kommunikation, Planbarkeit und faire Rahmenbedingungen senken dagegen Ausfallquoten und Unfallschäden.</p>
<p>Hier will die Initiative echte Präventionsarbeit leisten. Sie motiviert Rampenverantwortliche, Fahrer, Disponenten und Manager gleichermaßen, den Begriff Sicherheit breiter zu denken. Denn Menschlichkeit und Effizienz schließen sich nicht aus – sie verstärken sich gegenseitig.</p>
<p><strong>Einladung zum Mitmachen</strong></p>
<p>Unter dem Hashtag #RespektAnDerRampe können Unterstützer aus ganz Europa ihre Erfahrungen, Beispiele und Ideen für einen respektvollen Logistikalltag teilen. Unternehmen können sich als „Fair Ramp Partner“ bekennen und das Kampagnenmotiv auf Rampen, Websites und Social Media einsetzen.<br />
Begleitend stehen Infografiken, Leitlinien und Kommunikationsmaterialien zur Verfügung – bereitgestellt durch Hellwach mit 80 km/h e. V.</p>
<p><strong>Ein gemeinsames Ziel</strong></p>
<p>Die Initiative will kein Marketing , sondern ein Haltungsziel verfolgen: ein respektvolles Miteinander in einer Branche, die täglich systemrelevant arbeitet und gleichzeitig oft unter hohem gesellschaftlichem Druck steht. Oder, um es mit den Schlusszeilen des Kampagnensongs zu sagen:</p>
<p><em>„An der Rampe fängt’s an, die Reise ins Versteh’n, </em><br />
<em>wenn wir einander würdig begeg’n. </em><br />
<em>Denn Respekt macht wach und hält die Welt zusammen.“</em></p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-14467" src="https://motorjournalist.de/wp-content/uploads/2026/04/IMG_3433-225x300.jpg" alt="" width="373" height="498" srcset="https://motorjournalist.de/wp-content/uploads/2026/04/IMG_3433-225x300.jpg 225w, https://motorjournalist.de/wp-content/uploads/2026/04/IMG_3433-768x1024.jpg 768w, https://motorjournalist.de/wp-content/uploads/2026/04/IMG_3433-1152x1536.jpg 1152w, https://motorjournalist.de/wp-content/uploads/2026/04/IMG_3433-1536x2048.jpg 1536w, https://motorjournalist.de/wp-content/uploads/2026/04/IMG_3433-scaled.jpg 1920w" sizes="(max-width: 373px) 100vw, 373px" /></p>
<p>Für Dieter Schäfer ist klar: „Respekt wirkt – auf Gesundheit, Motivation und Verkehrssicherheit. Die Logistik kann damit ein starkes Zeichen setzen: Menschlichkeit bleibt das wichtigste Sicherheitsmerkmal.</p>
<p>Weitere Informationen:</p>
<p><a href="http://www.hellwach-mit-80-kmh.de">www.hellwach-mit-80-kmh.de</a></p>
<p><a href="http://www.eurotransport.de">www.eurotransport.de</a></p>
<p><a href="http://www.pddiddy.com">www.pddiddy.com</a></p>
<p><a href="https://www.docstop.eu">www.docstop.eu</a></p>
<p><em>(Dieter Schäfer/bic)</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Intelligente Fahrzeugsensorik: Auto erkennt künftig Blutalkohol und Gesundheitszustand des Fahrers</title>
		<link>https://motorjournalist.de/2026/04/intelligente-fahrzeugsensorik-auto-erkennt-kuenftig-blutalkohol-und-gesundheitszustand-des-fahrers/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabella Finsterwalder]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 15:19:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Fahrzeugtechnologien der kommenden Jahre werden maßgeblich dazu beitragen, Risiken im Straßenverkehr deutlich zu reduzieren. Moderne Sensor‑ und Biometrie-Systeme der trinamiX GmbH, einer 2015 gegründeten Tochtergesellschaft der BASF SE, zeigen, wie sich der Zustand des Fahrers künftig präzise, sicher und teilweise kontaktlos erfassen lässt. Das umfasst sowohl die Identifikation der fahrberechtigten Person als auch deren [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Fahrzeugtechnologien der kommenden Jahre werden maßgeblich dazu beitragen, Risiken im Straßenverkehr deutlich zu reduzieren. Moderne Sensor‑ und Biometrie-Systeme der trinamiX GmbH, einer 2015 gegründeten Tochtergesellschaft der BASF SE, zeigen, wie sich der Zustand des Fahrers künftig präzise, sicher und teilweise kontaktlos erfassen lässt. Das umfasst sowohl die Identifikation der fahrberechtigten Person als auch deren körperliche Verfassung wie Fitness, Stresslevel oder potenziell gefährliche Beeinträchtigungen wie Alkohol im Blut.</strong></p>
<p>Im Mittelpunkt der Entwicklung stehen unsichtbar integrierbare Infrarotsensoren, die in Kombination mit einer Kamera in das Fahrzeuginterieur eingebettet werden. Sie ermöglichen eine fälschungssichere biometrische Identifikation, indem nicht nur die Gesichtsmerkmale analysiert werden, sondern auch echte Haut erkannt wird. Das bietet Schutz vor Manipulationen, etwa durch Fotos oder Masken, wodurch klassische Gesichtserkennungssysteme übertroffen werden. So entsteht ein hochrobustes Zugangssystem, das besonders für moderne, digitalisierte Fahrzeugarchitekturen relevant ist – vom privaten Pkw bis hin zu Flotten- und Car‑Sharing-Konzepten.</p>
<p><strong>Gesundheitsmonitoring während der Fahrt</strong></p>
<p>Parallel gewinnt die kontinuierliche Überwachung relevanter Vitalparameter zunehmend an Bedeutung. trinamiX arbeitet an Systemen, die kontaktlos Herz‑ und Atemfrequenz und Stressindikatoren erfassen sowie Anzeichen von Übermüdung oder Kreislaufproblemen und die so frühzeitig auf kritische Zustände hinweisen können. Für die Automobilbranche eröffnen sich dadurch neue Assistenzfunktionen, während politische Stakeholder vor allem Potenziale für Unfallpräventionsprogramme sehen. Angesichts der hohen Zahl unfallursächlicher gesundheitlicher Ausfälle ist das besonders relevant.</p>
<p><strong>Nicht‑invasive Blutalkoholmessung: Ein Meilenstein der Prävention</strong></p>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-medium wp-image-14410" src="https://motorjournalist.de/wp-content/uploads/2026/04/2-trinamiX-Blood-Alcohol-Measurement-Automotive_CES-2026-300x165.jpg" alt="" width="300" height="165" srcset="https://motorjournalist.de/wp-content/uploads/2026/04/2-trinamiX-Blood-Alcohol-Measurement-Automotive_CES-2026-300x165.jpg 300w, https://motorjournalist.de/wp-content/uploads/2026/04/2-trinamiX-Blood-Alcohol-Measurement-Automotive_CES-2026-1024x562.jpg 1024w, https://motorjournalist.de/wp-content/uploads/2026/04/2-trinamiX-Blood-Alcohol-Measurement-Automotive_CES-2026-768x422.jpg 768w, https://motorjournalist.de/wp-content/uploads/2026/04/2-trinamiX-Blood-Alcohol-Measurement-Automotive_CES-2026-1536x843.jpg 1536w, https://motorjournalist.de/wp-content/uploads/2026/04/2-trinamiX-Blood-Alcohol-Measurement-Automotive_CES-2026-2048x1124.jpg 2048w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" />Abb. 2</p>
<p><strong>&nbsp;</strong>Besonderes Innovationspotenzial liegt in der von trinamiX entwickelten Blutalkoholmessung, die durch simple Berührung mit dem Finger funktioniert. Über Start-Stopp-Knopf, Lenkrad oder Display wird mithilfe nahinfraroter Spektroskopie (NIR) die Rückstrahlung der Haut analysiert, aus deren Spektrum sich der Alkoholgehalt zuverlässig bestimmen lässt. Eine erste beim DRKS registrierte klinische Studie zeigt im Vergleich zu invasiven Bluttests eine sehr hohe Genauigkeit. Dies stellt einen entscheidenden Fortschritt dar — sowohl für Fahranfänger und die damit verbundene Aufsichtspflicht der Eltern als auch für Gefährdungsprogramme, Kontrollmechanismen in Flottenfahrzeugen und zukünftige gesetzliche Alkohol‑Interlock‑Regelungen. Für Regulierungsbehörden ergibt sich damit die Chance, technologische Alternativen zu klassischen Atemalkoholtests vorzubereiten. Nach erfolgreichen Machbarkeitsstudien arbeitet trinamiX an der Integration in Serienfahrzeuge, die gegen Ende dieses Jahrzehnts erwartet wird. Gleichzeitig müssen rechtliche und gesellschaftliche Aspekte, insbesondere Datenschutz und Nutzerakzeptanz, eng begleitet werden. Die Entwicklungen der trinamiX GmbH markieren einen Paradigmenwechsel: Weg von rein reaktiven Assistenzsystemen hin zu proaktiven Fahrer- und Gesundheitsanalysen. Für die Automobilbranche eröffnen sich dadurch neue Dimensionen der Fahrzeugelektronik, während politische Stakeholder die Chance erhalten, die Verkehrssicherheit mithilfe objektiver, kontinuierlicher Daten deutlich zu verbessern. Die vorgestellten Lösungen könnten besondes dazu beitragen, alkoholbedingte Unfälle zu reduzieren und medizinische Notfälle am Steuer frühzeitig zu erkennen.</p>
<p><em>Autor: Uwe Zörb; Abbildungen: trinamiX</em></p>
<p>Abb. 1 (Aufmacherbild): Moderne Sensor‑ und Biometrie-Systeme der trinamiX erfassen den Zustand des Fahrers.</p>
<p>Abb. 2: Besonderes Innovationspotenzial liegt in der von trinamiX entwickelten Blutalkoholmessung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Müllers Kolumne: Vorsicht vor Blitzerwarner</title>
		<link>https://motorjournalist.de/2026/04/muellers-kolumne-vorsicht-vor-blitzerwarner/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Werner Bicker]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 2026 11:08:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://motorjournalist.de/?p=14402</guid>

					<description><![CDATA[Der Discounter LIDL verkaufte im März in seinen Filialen und im Online-Shop das Gerät „Ooono CO-Driver No1“. Bei diesem Gerät, das üblicherweise am Armaturenbrett im Sichtfeld des Fahrers und in Reichweite seiner Arme befestigt wird, handelt es sich im Sinne von § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) um ein „technisches Gerät …, das dafür [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Discounter LIDL verkaufte im März in seinen Filialen und im Online-Shop das Gerät „Ooono CO-Driver No1“. Bei diesem Gerät, das üblicherweise am Armaturenbrett im Sichtfeld des Fahrers und in Reichweite seiner Arme befestigt wird, handelt es sich im Sinne von § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) um ein „technisches Gerät …, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen“. Es ist jedoch laut dieser Vorschrift bereits verboten, dieses Gerät „betriebsbereit mitzuführen“. Betriebsbereit bedeutet in diesem Sinne, dass es jederzeit eingeschaltet werden könnte.</p>
<p><strong>Funktionsweise<br />
</strong><br />
Das mit der Datenbank von „blitzer.de“, die von den Followern mit Daten über Aufstellorte von Geschwindigkeitsmessgeräten gefüttert wird, via Smartphone und Bluetooth verbundene Gerät funktioniert so, dass es piept und blinkt, wenn sich der Fahrer einer Messstelle nähert und erfüllt so eine Warnfunktion. Der Fahrer hält sich in diesem Bereich an die Vorschriften der StVO und fährt nach der Messstelle – wie zuvor auch – wieder schneller als erlaubt und wird erneut zum Vorsatztäter.</p>
<p><strong>Die Ordnungswidrigkeit<br />
</strong><br />
Bereits das Bereithalten des Geräts erfüllt den Tatbestand und ist laut Bußgeldkatalog (BKat) mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro bewehrt (laufende Nummer 247 BKat). Das Bundesverkehrsministerium und die 16 im Bundesrat vertretenen Länder haben dieses Handeln übereinstimmend als eine vorsätzlich begangene Tat eingestuft, weil alle Nutzer genau wissen, dass dieses Gerät Geschwindigkeitsmessstellen und andere technische Messungen mittels Warntons und Lichtzeichens anzeigt. Allerdings handelt es sich bei der Höhe der Geldbuße in Anbetracht des vorsätzlichen Handelns eher um eine „Mahngebühr“, denn um eine spürbare Geldbuße. Jeder Autofahrer, der ein solches Gerät kauft und in seinem Kraftfahrzeug anbringt, ist also bereits ein Vorsatztäter, was aber nicht jedem klar sein dürfte. Bei einem solchen Irrtum handelt es sich jedoch im Sinne von § 11 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) nicht um einen relevanten Irrtum, weil jeder Fahrzeugführer sich über die geltenden Vorschriften der StVO informieren muss.</p>
<p><strong>Polizeiliche Maßnahme<br />
</strong><br />
Wenn Polizeibeamte einen Fahrer feststellen, dessen Kraftfahrzeug mit einem solchen technischen Gerät ausgestattet ist (dafür genügt bereits der geschulte Blick in den Innenraum des Fahrzeugs), dürfen sie das Gerät aus Gründen der Gefahrenabwehr sicherstellen. Rechtsgrundlage dafür ist das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes (jedes der 16 Bundesländer hat ein eigenes Polizeigesetz wie z. B. die bayerische Polizei ihr Polizei-Aufgabengesetz, BayPAG). Nicht jeder Polizeibeamte wird das Gerät jedoch entdecken und als „Blitzerwarner“ erkennen.<br />
Eine Gefahr im Sinne des Polizeirechts, das auch als Gefahrenabwehrrecht bezeichnet wird, liegt in diesem Fall bereits deswegen vor, weil das weitere Mitführen des Geräts erneut ein ordnungswidriges Handeln bedeuten würde. Dies darf die Polizei nicht zulassen. Im Gefahrenabwehrrecht gilt das Verursacherprinzip, wonach jemand, der eine Gefahr wie diese vorsätzlich verursacht, die gesamten polizeilichen Verfahrenskosten tragen muss.<br />
Für eine polizeiliche Sicherstellung wird regelmäßig eine Gebühr nach dem jeweiligen Kostenverzeichnis der Landespolizei fällig. Im Freistaat Bayern kann für die Sicherstellung eines Gegenstandes eine Gebühr in Höhe von bis zu 500 Euro fällig werden.<br />
Übrigens dürfen auch die Beamten der Bundespolizei diese Gefahr unterbinden und das Gerät gem. § 47 Nr. 1 Bundespolizeigesetz (BPolG) sicherstellen. Sie müssen zu diesem Zweck nicht einmal die Kollegen der Landespolizei herbeirufen, weil sie diese Gefahr sofort unterbinden können und ein Abwarten bis zum Eintreffen der Kollegen unverhältnismäßig wäre.</p>
<p>Eine weitere rechtliche Grundlage für die Sicherstellung wären übrigens auch die §§ 94, 98 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG, weil das Gerät als Beweismittel für die Begehung der bedeutenden Ordnungswidrigkeit des § 23 Abs. 1c StVO dient.<br />
Die einzige Möglichkeit, das Gerät vor Ort der Verkehrskontrolle behalten zu dürfen, wäre für einen Fahrer, es den Beamten gegenüber beweisen zu können, die technische Funktion der Anzeige von Messstellen in der Software des Gerätes dauerhaft zu deaktivieren. Da dies ohne einen in der Regel technisch möglichen Eingriff des Fahrers in die Hard- und Software des Geräts nicht erfolgen kann, darf kein Polizeibeamter den Fahrer mit diesem Gerät weiterfahren lassen, ohne selbst Beihilfe zur Fortsetzung der Ordnungswidrigkeit zu leisten, weil – wie gesagt – bereits das betriebsbereite Mitführen den Tatbestand erfüllt.<br />
Das Gerät steht natürlich auch weiterhin im Eigentum des Fahrzeuginhabers und er kann sein Eigentum auch zurückerhalten, indem er das Gerät bei der zuständigen Polizeidienststelle oder der zuständigen Bußgeldstelle abholt, wenn es seinen Zweck, die Tat beweisen zu können, erfüllt hat. Allerdings darf für das Abholen kein Kraftfahrzeug verwendet werden, weil der Fahrzeugführer sonst erneut zum Täter werden würde.</p>
<p><strong>Führerscheinmaßnahmen<br />
</strong><br />
Da es sich um eine als bedeutend eingestufte und potenziell gefährliche Ordnungswidrigkeit handelt, erhält jeder Täter nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung einen Punkt im Fahreignungsregister (laufende Nummer 3.2.15). Da es sich um einen vorsätzlich begangenen Verstoß handelt, beweist der betreffende Täter durch sein Handeln eine charakterliche Einstellung zu den Normen der StVO, die auch Zweifel an seiner charakterlichen Fahreignung bei der Fahrerlaubnisbehörde hervorrufen kann. Daher ist ein solcher Sachverhalt auch von der Polizei gemäß § 2 Abs. 12 Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen. Wenn diese die Tat als besonders gefährlich einstuft, was insbesondere bei einem Wiederholungstäter oder bei Vorliegen anderer, vergleichbarer Delikte wie z. B. Geschwindigkeitsverstößen, der Fall ist, kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Diese erfolgt stets auf finanzielle Kosten der betreffenden Person, die durch ihr Handeln die Eignungszweifel hervorgerufen hat. Anordnungsgrundlage für eine MPU ist der § 11 Abs. 3 Nr. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).</p>
<p><strong>Marktwirtschaft<br />
</strong><br />
Es wird von den Nutzern oft der Einwand gebracht, dass der Verkauf doch wohl verboten wäre, wenn das Gerät nicht nach den Regeln der StVO betrieben werden darf. Dieser Einwand trägt allerdings nicht, weil auf den betreffenden Webseiten im sogenannten „Kleingedruckten“ diverse Randbemerkungen zu lesen sind, dass dieses Gerät „in eigener Verantwortung“ zu betreiben ist. Damit exkulpiert sich der Verkäufer aus der sonst womöglich vorliegenden Anstiftung zum ordnungswidrigen Handeln, das nach § 14 OWiG beim Anstifter zu demselben Bußgeld wie dem eines Täters führen würde.<br />
Für das Gerät gibt es übrigens auch zahlreiche andere Anbieter wie z. B. Amazon, Kaufland, Media Markt etc., die im Sinne der Verkehrssicherheit ebenso verwerflich handeln.</p>
<p><strong>Fazit<br />
</strong><br />
Nach meiner Auffassung erweist Lidl der Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen damit einen Bärendienst, weil notorische Schnellfahrer nur vor Messstellen gewarnt werden (übrigens auch vor Rotlicht- und Abstandsmessungen) und überall sonst im Verkehrsraum die entsprechenden Normen der §§ 3, 4 und 37 StVO regelmäßig nicht einhalten. Auch dies ist eine Form von technischer Beihilfe zu der Begehung gefährlicher Ordnungswidrigkeiten.<br />
Wer sich einen „Blitzerwarner“ kaufen möchte, sollte die vorgenannten Fakten wissen und verantwortungsbewusste Händler sollten Kaufinteressenten entsprechend aufklären, damit es nicht bei der erstbesten polizeilichen Verkehrskontrolle ein böses und vor allem teures Erwachen gibt.</p>
<p>Weiterführende Links<br />
§ 23 StVO<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html">hier klicken</a><br />
§ 14 OWiG – Beteiligung<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__14.html">hier klicken</a><br />
§ 25 BayPAG<br />
<a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-25">hier klicken</a><br />
§ 47 BPolG<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__47.html">hier klicken</a><br />
Polizeikostenverordnung Bayern<br />
<a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPolKV/true">hier klicken</a><br />
§ 2 Abs. 12 StVG – Mitteilungspflicht<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html">hier klicken</a><br />
§ 11 Abs. 3 FeV<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html">hier klicken</a></p>
<p><em>Professor Dr. Dieter Müller ist Verkehrsrechtsexperte und Träger des Goldenen Dieselrings des VdM. An der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) lehrt er Straßenverkehrsrecht mit Verkehrsstrafrecht. Zudem ist er Gründer und Leiter des IVV Instituts für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten sowie unter anderem Vorsitzender des juristischen Beirats des DVR. An dieser Stelle kommentiert der Fachmann Aktuelles zu Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit und Verkehrspolitik.</em></p>
<p>Foto: Alexander Fox/Pixabay</p>
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